Die Klägerin hatte laut Gericht auf verschiedenen Stationen eines Krankenhauses in Rheinland-Pfalz Patienten versorgt. Nach SWR-Informationen handelt es sich dabei um das Klinikum Ludwigshafen. Sie sei trotz entsprechender Angebote ihres Arbeitgebers nicht bereit gewesen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Im Juli 2021 wurde ihr gekündigt – wogegen die Frau vor Gericht zog.
Sie argumentierte, die Kündigung sei ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot laut Bürgerlichem Gesetzbuch. Dabei geht es darum, dass Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden dürfen, wenn sie in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben.
Gericht: Klinikum Ludwigshafen wollte Patienten schützen
Das sahen die Richter anders: Der Frau sei nicht gekündigt worden, weil sie sich nicht habe impfen wollen. Der Grund für die Kündigung war laut Gericht die Absicht, die Krankenhauspatienten und die Kollegen davor zu schützen, sich bei ihr anzustecken.
Schon das dritte Urteil zu dem Fall
Der Fall wurde zuvor bereits zwei Mal vor Gericht verhandelt, zunächst vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen und dann im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht. Am Donnerstag entschied schließlich das höchste deutsche Arbeitsgericht über den Fall – und schloss sich dem Urteil des Landesarbeitsgerichts an: Das Klinikum Ludwigshafen hat mit der Kündigung nicht gegen das Maßregelungsverbot verstoßen, das Angestellte vor willkürlichen Entscheidungen der Klinikverantwortlichen schützt.