Martin Hebich kandidiert nicht mehr für die CDU, sondern als Einzelperson. In einer Erklärung schreibt er dem SWR, das Landesbeamtengesetz "zwinge" ihn zu diesem ungewöhnlichen Schritt: Da er noch nicht 60 Jahre alt ist, "verliere er "Versorgungsansprüche und Krankenversorgung" für sich und seine Kinder, wenn er nicht wieder antrete. Er wolle Schaden von seiner Familie abwenden - deshalb die Bewerbung. Nach Recherchen des SWR hieße sein Ausscheiden allerdings nicht, dass er gar keine Versorgung mehr erhält. Er muss offenbar allerdings Einbußen hinnehmen.
Oberbürgermeister will dennoch nicht wiedergewählt werden
Der 50-Jährige macht in seinem Schreiben deutlich, dass er nach 23 Jahren in der Kommunalpolitik seiner Heimatstadt Frankenthal nicht wiedergewählt werden will. Bereits im vergangenen Jahr hatte Hebich erklärt, dass Amt fordere ihn bis an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit. Das sei vor allem durch die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die Energiekrise verschärft worden. Deshalb wolle er als Oberbürgermeister aufhören.
Beamtengesetz: Freiwilliges Ausscheiden als Bürgermeister nicht vorgesehen
Wer einmal als Bürgermeister gewählt wurde, ist Wahlbeamter geworden. Das Beamtengesetz sieht nicht vor, dass man freiwillig aufhört und nicht wieder zur Wahl antritt. Die Wahlbeamten sind also verpflichtet. bis zur Rente immer wieder neu zu kandidieren. So steht es auch in einer Stellungnahme des rheinland-pfälzischen Innenministeriums zum Fall Hebich.
Innenministerium: Versorgungsansprüche werden umgeschrieben
Da Martin Hebich nicht erneut Bürgermeister werden möchte und mit 51 Jahren lange vor der Pensonierung steht, würde er mit seinem freiwilligen Ausscheiden seinen Beamtenstatus verlieren. Seine Versorgungsansprüche würden allerdings nicht erlöschen, sondern er würde bei der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Dies gelte für den gesamten Zeitraum, den er als Beamter gearbeitet hat.
Erhebliche Einbußen bei Verlust von Pensionsansprüchen
Wie Christian Koch von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem SWR sagte, ist der Unterschied bei den Bezügen erheblich: Ansprüche bei der Pensionierung und bei der Krankenversicherung sind deutlich höher, als bei der gesetzlichen Versicherung. Insofern sei es nachvollziehbar, dass Hebich versucht, sich seine ursprünglichen Ansprüche zu sichern. Ob dafür allerdings eine weitere Kandidatur reicht, oder er nicht doch noch ein zweites Mal antreten müsse, da sei sich auch der Verwaltungswissenschaftler nicht sicher.
Kandidatur sorgt für Verwirrung bei Parteikollegen
Bei der eigenen Partei sorgt Hebichs Entscheidung für Verwirrung. So meinte der für die Oberbürgermeisterwahl nominierte CDU-Kandidat, Bernd Knöppel, er sei von der Entscheidung Hebichs, noch einmal anzutreten, überrascht worden. Knöppel wurde im vergangenen November als CDU-Kandidat benannt. "Ich habe während dieser Versammlung oder im Vorfeld oder auch danach von dem Oberbürgermeister Martin Hebich keine Signale erhalten, dass er erneut antreten will oder muss. Ich an seiner Stelle hätte das wesentlich früher kommuniziert."