15-Jähriger Straftäter

Jugendlicher "Systemsprenger" kommt eineinhalb Jahre in Haft

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Ein jugendlicher Straftäter ist am Mittwoch vom Amtsgericht Frankenthal zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte zahlreiche, allerdings nicht schwere Delikte begangen.

Jugendlicher aus Grünstadt sitzt in Untersuchungshaft (Symbolbild)
Jugendlicher aus Grünstadt sitzt in Untersuchungshaft (Symbolbild)

Der Jugendliche aus Grünstadt ist mittlerweile 15 Jahre alt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine ganze Reihe von Straftaten begangen hatte. Angeklagt waren Taten zwischen August 2021 und März 2022. Dazu gehörte, dass er grundlos die Polizei gerufen oder den Feueralarm in einer Tiefgarage ausgelöst hatte. Auch hatte er mehrfach Motorroller gestohlen und war damit herumgefahren - ohne Führerschein. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Nur minder schwere Straftaten

Straftaten mit hoher krimineller Energie seien bislang nicht dabei gewesen, so ein Gerichtssprecher. Der Jugendliche hatte demnach nicht mit Drogen gedealt oder wohl auch selbst keine genommen. Er war bisher auch nicht gewalttätig. Die gestohlenen Roller wollte er den Ermittlungen zufolge nicht verkaufen, sondern nur damit herumfahren. Dennoch saß der Jugendliche bereits in der Jugendstrafanstalt in Schifferstadt in Untersuchungshaft. Wie der Gerichtssprecher dem SWR sagte, bestand in seinem Fall "Flucht - und Verdunklungsgefahr".

Die Monate, die er bereits in Untersuchungshaft verbracht hat, werden auf seine Haftstrafe angerechnet. Die Verhandlung hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

Jugendlicher wohl schon als Kind straffällig

Offenbar handelt es sich um einen Jugendlichen, der in der Fachsprache von Sozialarbeitern als Systemsprenger bezeichnet wird. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sei er seit der siebten Klasse nicht mehr zur Schule gegangen und einen festen Wohnsitz habe er auch nicht. Der Jugendliche soll schon als Kind - also bevor er mit 14 Jahren strafmündig wurde - Straftaten begangen haben. Die rund 20 Taten, die angeklagt waren, soll er allerdings alle mit 14 Jahren begangen haben.

Das sagt die Mutter des Verurteilten

Nach dem Urteil hat sich die Mutter des Jugendlichen beim SWR gemeldet. Sie schreibt, ihr Sohn habe nach der Urteilsverkündung gesagt, er habe die Strafe verdient. Ihr Sohn habe fast sein Leben lang unter Ablehnung im Alltag gelitten.

Bereits im Kindergarten Probleme

So seien Probleme bereits im Kindergarten aufgetreten. Eine ADHS-Erkrankung sei bei ihrem Sohn festgestellt worden. Danach habe es mehrere Therapieversuche gegeben und ihr Sohn habe unterschiedliche Einrichtungen besucht. Dabei sei ihr Kontakt zu ihm nie abgebrochen, außerdem habe er immer einen festen Wohnsitz gehabt, betont die Mutter.

Mutter stellte Antrag auf Aufnahme in geschlossene Einrichtung

Sie selbst habe im Oktober den Antrag gestellt, den 14-jährigen in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Aber auch von dort sei er mehrfach weggelaufen. Ein Gutachten habe ergeben, dass der Junge erhöhten Förderbedarf hat. Allerdings sei ein Schulbesuch gescheitert, weil keine normale Schule ihren Sohn aufnehmen wolle. Die Mutter schließt ihre Erklärung mit der Feststellung: „Mir bricht dabei das Herz, weil ich seit zirka zwölf Jahren diesen Weg gehe.“

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