Die Gemeindeverwaltung habe sich nach "dem tragischen Unglücksfall" mehrfach mit der Leitung der Kindertagesstätte "Haus des Kindes" und Vertretern von Jugendämtern getroffen, teilten der Bürgermeister von Limburgerhof, Andreas Poignée und die Erste Beigeordnete Rosemarie Patzelt mit.
Die unmittelbare Beratung, Betreuung und Begleitung vor allem der Kinder, aber auch der Eltern und Erzieher seien die wichtigsten Themen bei diesen Treffen gewesen. Dazu gehörten Beratungsangebote etwa aus dem Bereich der Traumatherapie, erklärten Poignée und Patzelt. Kita-Eltern, die solche Hilfen für sich und ihre Kinder nutzen wollen, könnten sich dafür an das Leitungsteam der Kita wenden.
Unglücksfall in Kita Vierjährige in Limburgerhof starb durch tragischen Unfall
Vergangene Woche ist in Limburgerhof (Rhein-Pfalz-Kreis) ein vierjähriges Mädchen ums Leben gekommen. Nun liegt das Ergebnis der Obduktion vor.
Limburgerhof: Kita noch bis Donnerstag geschlossen
Die Kita bleibe noch bis Donnerstag, den 22. Februar, geschlossen. Dann sollen die Kinder wieder betreut werden können. Allerdings werden sie in kleineren, eigens zusammengestellten Gruppen betreut, so sei es mit den Jugendämtern des Rhein-Pfalz-Kreises abgesprochen. Außerdem sollen weniger Kinder betreut werden können. Und die Kita wird kürzer geöffnet haben, "jeweils an die aktuelle Personalsituation angepasst", so die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Tag der Trauer und des Abschiednehmens in Kita geplant
Vertreter der Gemeinde stehen seit vergangenem Freitag in ständigem Kontakt mit den Eltern des vierjährigen Mädchens, "um auch auch bei den drängendsten und stark belastenden organisatorischen Schwierigkeiten zu helfen", so die Gemeinde.
In der Kita sei zudem "ein Tag der Erinnerung, der Trauer und des würdigen Abschiednehmens für die einzelnen Gruppen" geplant, so die Gemeinde weiter.
Gemeinde: Wichtigste Aufgabe, dass so etwas nie wieder passiert
Die Gemeinde hat das Ergebnis zur Todesursache der Vierjährigen zudem bestätigt. Die Ermittlungsbehörden hatten am Montag mitgeteilt, dass das Kind beim Spielen mit sogenannten Topfstelzen auf einer Rutsche im Außenbereich der Kita stranguliert wurde. Die Ermittlungen, ob das Kita-Personal seine Aufsichtspflicht verletzt habe, dauerten an.
Dazu teilte die Gemeinde mit, sie sehe es "als ihre Verantwortung und wichtigste Aufgabe, auf der Basis der staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse alle Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, sodass nach menschlichem Ermessen sich ein solch tragischer Unfall nicht wiederholen kann."