Entscheidung des OVG

AfD darf doch in Annweiler in die Stadthalle

Stand
Autor/in
Thilo Eickhoff

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt aufgehoben: Die Stadt Annweiler muss der AfD den Hohenstaufensaal am kommenden Samstag überlassen.

Auf 13 Seiten, die dem SWR vorliegen, begründet das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Unter anderem heißt es da, dass sich weder aus der Nutzungsordnung noch aus den allgemeinen Veranstaltungsbedingungen der Stadthalle ein zwingender Grund ableiten lasse, der AfD den Saal zu verwehren: "Wenn ein Rechtsanspruch auf Zugang zu der kommunalen Einrichtung besteht (...) ist die Kommune zum Abschluss des Vertrages verpflichtet". Dass kein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen sei, bedeute nicht, dass die AfD vom Hohenstaufensaal ausgeschlossen werden könne. Die Partei dürfe bei der Vergabe kommunaler Einrichtungen rechtlich nicht benachteiligt werden. Das verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit. 

Auch auf die Recherchen von Correctiv geht das Gericht ein, die mehrfach in der Begründung der Stadt, man wolle der AfD den Saal nicht überlassen, aufgegriffen wurden. Das rechtfertige nicht, der AfD den Zugang zum Saal zu verwehren, schreibt das Gericht.

So reagieren die AfD und die Stadt Annweiler

Die AfD begrüßt die Entscheidung: Das Oberverwaltungsgericht habe die Auffassung der Partei bestätigt. Darüber hinaus kündigt sie an, den Bürgerdialog, wie geplant, am Samstag im Hohenstaufensaal durchführen zu wollen.

Für die Stadt Annweiler war damals das Neustadter Urteil eine Überraschung: Er hätte nicht gedacht, dass das Gericht ihrer Argumentation folgt, hatte der erste Beigeordnete Benjamin Burckschat anschließend kommentiert. Nichtsdestotrotz habe er natürlich gehofft, dass das OVG die Entscheidung der Kollegen aus der Pfalz bestätigt. Dass es nun anders gekommen ist, findet er "bedauerlich".

Stadt überlegt, Parteien grundsätzlich aus dem Saal rauszuhalten

Die Stadt prüft nun, ob es möglich ist, die Nutzerordnung des Hohenstaufensaals dahingehend zu ändern, dass er für Parteiveranstaltungen grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung steht. Auf den kommenden Samstag habe das natürlich keinen Einfluss, so Burckschat. Den werde er persönlich als Privatperson auf der Gegendemo verbringen.

Hohenstaufensaal Annweiler am Trifels
So sieht es im Inneren des Hohenstaufensaals in Annweiler aus

Gegendemonstration vor dem Hohenstaufensaal

Für den Samstag ist eine Demo vor dem Hohenstaufensaal unter dem Motto "Trifelsland bleibt bunt statt blaubraun" angekündigt. Angemeldet hat sie der "Verein für Toleranz und Menschlichkeit Südpfalz". Anfang der Woche schrieb der Verein auf Facebook noch: "Wir verstehen uns nicht als Gegendemonstration zu der als Bürgerdialog deklarierten Veranstaltung der AfD". Das hat sich geändert. "Das war vor der Entscheidung des OVG", so die erste Vorsitzende Tanja Sattler: "Jetzt sind wir ein Gegenprotest". Die Veranstaltung werde auf der Straße vor dem Hohenstaufensaal stattfinden, "in direkter Hör- und Sichtweite".

Stadtansicht Annweiler mit Hohenstaufensaal

Worum ging es bei dem Streit

Am Samstag will AfD-Chef Tino Chrupalla nach Annweiler kommen, um im Hohenstaufensaal einen sogenannten Bürgerdialog abzuhalten. Bei der Veranstaltungsreihe ziehen Bundestagsabgeordnete der Partei durch Deutschland, um Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen zu ihrer Arbeit im Bundestag zu stellen, heißt es in der Eigenwerbung für den Termin. Mitte Februar kam es dann zu einer denkwürdigen Stadtratssitzung in Annnweiler: Der Rat stimmte einem Antrag von SPD und Grünen zu, dass der bereits geschlossene Mietvertrag für die Veranstaltung gekündigt wird, "unverzüglich fristlos". Aus heutiger Sicht mutet die Formulierung ein Stück weit kurios an: Dass eigentlich gar kein Mietvertrag geschlossen wurde, war zumindest vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt das beste Argument der Stadt.

Bürgermeister will eigentlich neutral sein. Eigentlich…

Die AfD bewege sich nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So begründeten Grüne und SPD den Antrag. Selbst der parteilose Bürgermeister von Annweiler, Benjamin Seyfried, sonst eher auf Neutralität bedacht, sagte: "Wir wollen das hier nicht haben. Und dafür stehen wir zusammen."

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AfD zog vor Gericht

Die AfD wollte das so nicht hinnehmen. Sie zog vor das Verwaltungsgericht in Neustadt. Ihr Argument: Die Stadt verstoße gegen das Neutralitätsgebot, wenn sie allen anderen Parteien im Stadtrat die Möglichkeit gibt, den Saal zu mieten, der AfD das aber verwehrt. Auf den Punkt: Entweder alle oder keiner. Und tatsächlich gab das Gericht der Partei in diesem Punkt grundsätzlich recht. Allerdings hatte die Stadt zwischenzeitlich herausgefunden, dass die AfD vergessen hat, die Bestätigung für den Termin zu unterschreiben. Formal sei damit ja gar kein Mietvertrag zustandegekommen.

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Das Gericht in Neustadt sah das auch so: Wenn alle, die den Saal wollen, das Dokument innerhalb einer bestimmten Frist unterschrieben zurückschicken müssen, gelte das auch für die AfD. Für die Zukunft steht ihr der Saal aber offen.

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