Ab Samstag (28.12.) können Feuerwerkskörper für die Silvesternacht gekauft werden. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt in diesem Zusammenhang einige Hinweise, damit es nicht zu Verletzungen oder strafbaren Handlungen kommt.
Ab Samstag (28.12.) können Feuerwerkskörper für die Silvesternacht gekauft werden. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt in diesem Zusammenhang einige Hinweise, damit es nicht zu Verletzungen oder strafbaren Handlungen kommt.