Wahl am 9. Juni

Briefwahl, Kumulieren und Panaschieren: Alles Wichtige zur Kommunalwahl RLP

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Autor/in
Martin Heuser
Martin Heuser ist Redakteur bei SWR Aktuell in Rheinland-Pfalz

Am 9. Juni ist Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengesucht, damit ihr gut durch den Wahlmarathon kommt:

Es ist ein echter Wahlmarathon: Mehr als 2.000 Ortsgemeinderäte, 24 Kreistage und 12 Stadträte werden am 9. Juni in Rheinland-Pfalz gewählt. Hinzu kommen noch Dutzende Verbandsgemeinderäte.

Wer darf wählen?

Um bei der Kommunalwahl wählen zu dürfen - auch aktives Wahlrecht genannt - muss man in Rheinland-Pfalz 18 Jahre alt sein. Das ist nicht überall so. In elf Bundesländern dürfen Menschen bereits ab 16 bei der Kommunalwahl wählen, zum Beispiel in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg. In Rheinland-Pfalz haben entsprechende Gesetzesinitiativen bislang keine Mehrheit im Landtag gefunden.

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind auch alle EU-Bürger. Außerdem muss man mindestens drei Monate in der Gemeinde oder Stadt, in der man wählen will, mit dem Erstwohnsitz gemeldet sein.

Zum zweiten Mal dürfen behinderte Menschen, die unter Betreuung stehen, bei der Kommunalwahl wählen gehen und selbst gewählt werden. Auch bei der Europawahl darf dieser Personenkreis wählen.

Nicht wählen dürfen Menschen, die wegen schwerer Verbrechen wie zum Beispiel Landesverrat durch richterlichen Beschluss ihre Grundrechte verwirkt haben.

Wie kann ich mich selbst zur Wahl stellen?

Wer für ein kommunales Gremium wie Gemeinderat oder Kreistag kandidiert - auch passives Wahlrecht genannt - muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und EU-Bürger sein. Auch wer sich als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat bewirbt, muss mindestens 18 Jahre und unter 65 Jahre alt sein. Hier haben wir genau erklärt, wie man Kandidat oder Kandidatin wird:

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Die wichtigsten Termine und Fristen

Viele Fristen und Termine sind auch bei dieser Kommunalwahl zu beachten. Hier die Wichtigsten im Überblick:

  • 1.4.2024: Letzter Tag für die öffentliche Ausschreibung der Stelle von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, sowie von Landrätin/Landrat.
  • 22.4.2024: Bis spätestens 18 Uhr müssen Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen eingereicht werden bzw. Mängel bei den Wahlvorschlägen beseitigt sein.
  • 29.4.2024: Bis spätestens zu diesem Tag muss der Wahlausschuss entschieden haben, welche Wahlvorschläge zugelassen werden.
  • 6.5.2024: Ab diesem Tag können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen verteilt werden.
  • 28.5.2024: Letzter Tag für die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.
  • 7.6.2024: Bis spätestens 18 Uhr muss der Wahlschein für die Briefwahl beantragt sein.
  • 9.6.2024: Am Wahltag beginnt die Urnenwahl im Wahllokal ab 8 Uhr und dauert bis 18 Uhr. Briefwahlunterlagen müssen bis 18 Uhr beim Wahlvorstand eingegangen sein. In den Unterlagen steht genau erklärt, wohin der Wahlbrief geschickt werden muss oder wo man ihn abgeben kann. Das ist von Gemeidne zu Gemeinde unterschiedlich.

Wo wähle ich?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, seine Stimmen abzugeben: im Wahllokal oder per Briefwahl. Wer klassisch in der Wahlkabine wählen möchte, findet die Adresse des nächstgelegenen Wahllokals in der Wahlbenachrichtigung. Alle Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wie wähle ich?

Laut deutschem Wahlrecht findet die Wahl geheim, frei und unmittelbar statt. Zudem ist es eine allgemeine und gleiche Wahl. Jeder Bürger, der die oben genannten Kriterien erfüllt, kann also unabhängig von Geschlecht oder Ethnie daran teilnehmen und jede Stimme hat gleiches Gewicht.

Wer seinen Stimmzettel im Wahllokal ausfüllen will, sollte die Wahlbenachrichtigung und einen Ausweis dabei haben. Nach erfolgreicher Identitätsprüfung teilen die Wahlhelfer dann die Stimmzettel aus. Über die Anzahl der Kreuze, die man machen darf, informiert der Stimmzettel.

Bei der Kommunalwahl wird in der Regel über mehrere Gremien abgestimmt, so dass die Wähler mehrere Stimmzettel ausgegeben bekommen. Bei den Wahlen zu Stadt- und Gemeinderäten gibt es außerdem ein Fülle von Möglichkeiten, wie man seine Stimmen vergeben kann. Stichworte sind hier Listenstimme, kumulieren und panaschieren.

Wer oder was wird bei der Kommunalwahl überhaupt gewählt?

Bei der Kommunalwahl wird eine ganze Reihe verschiedener Gremien und auch Personen gewählt. Welche das sind, hängt vom Wohnort ab. Entschieden wird über die Zusammensetzung von:

  • Stadträten
  • Gemeinderäten
  • Verbandsgemeinderäten
  • Kreistagen
  • und dem Bezirkstag Pfalz.

Doch damit nicht genug. Die Wähler und Wählerinnen wählen auch ihre ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, Stadtbürgermeister und Ortsvorsteher und zum Teil werden auch hauptamtliche Bürgermeister gewählt. Die Wähler haben also meist mehrere Stimmzettel, die sie ausfüllen müssen. Hier erklären wir im Detail, wofür ihr alles ein Kreuzchen machen könnt:

Was gilt bei der Briefwahl?

Angesichts der vielen Stimmzettel bei der Kommunal- und Europawahl am 9. Juni werden sich vermutlich viele Bürgerinnen und Bürger für die Briefwahl entscheiden. Vorteil: Man kann zuhause in Ruhe die Stimmzettel durcharbeiten.

Bis spätestens Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, muss man den Antrag auf Briefwahl gestellt haben. Allerdings sollte man die Beförderungszeiten durch die Post im Hinterkopf haben. Hier erklären wir ausführlich alles, was bei der Briefwahl zu beachten ist.

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