Wählen ab 16 oder doch besser bei 18 bleiben? Über das Wahlalter wird seit Jahren diskutiert - auch in Rheinland-Pfalz. Das gilt aktuell für die Kommunal- und Europawahl.
Für Bundestagswahlen gilt auch weiter: Wählen darf man erst ab 18 Jahren. Das ist deutschlandweit so. Bei Landtags- und Kommunalwahlen gibt es hingegen unterschiedliche Regeln in den einzelnen Bundesländern.
Das gilt bei der Kommunalwahl in RLP
In Rheinland-Pfalz darf bei Kommunal- wie auch Landtagswahlen auch weiter erst mit 18 Jahren gewählt werden. Es gibt immer wieder Versuche, das Wahlalter für die Kommunalwahl zu senken. Zuletzt hat der Landtag Ende vergangenen Jahres darüber abgestimmt. Das Ergebnis: Kein Wählen ab 16 bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz.
Während die drei Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sich für ein Absenken des Wahlalters ausgesprochen haben, stimmten die drei Oppositionsparteien - CDU, AfD und Freie Wähler - dagegen.
In Baden-Württemberg dürfen Jugendliche hingegen am 9. Juni bei der Kommunalwahl mitwählen. Insgesamt ist das mittlerweile in elf Bundesländern so. Die Altersgrenze von 18 Jahren gilt hingegen außer in Rheinland-Pfalz auch noch in Bayern, Hessen, Sachsen und im Saarland.
Das gilt bei der Europawahl in RLP
Wählen dürfen 16-jährige Rheinland-Pfälzer und -Pfälzerinnen am 9. Juni dennoch: Sie dürfen nämlich erstmals ihre Stimme für das Europaparlament abgeben. Mehr als eine Million Jugendliche sind in Deutschland dazu aufgerufen, am 9. Juni wählen zu gehen. Erst 2022 hat der Bundestag die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl auf 16 beschlossen.
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