Ein Heizkraftwerk im Hunsrück. RLP legt Eckpunkte zur kommunalen Wärmeplanung vor.

Eckpunkte vorgestellt

Wärmeplanung - So will RLP in 20 Jahren beim Heizen klimaneutral werden

Stand

Heizen braucht viel Energie und verursacht einen Großteil der Treibhausgase. Der Bund will hier deshalb Klimaneutralität. Umsetzen müssen es die Kommunen, das Land will helfen.

Größter Energiefresser in Deutschland ist das Heizen. Mit rund 60 Prozent Energieverbrauch verursache die Wärmeversorgung auch den Großteil der Treibhausgase, sagte die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) am Mittwoch. Der Gebäudesektor sei dabei die größte Herausforderung. Im Wohnungsbestand stamme die Wärmeenergie noch zu rund 90 Prozent aus fossilen Energie-Quellen. Dies mache die Wärmeplanung nötig.

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu machen. Erster Schritt dorthin ist das sogenannte Wärmeplanungsgesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist. Zuständig sind dabei die Kommunen. Eder hat nun dargelegt, wie das Land die Städte und Gemeinden dabei unterstützen will.

Landesgesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten

Die landesrechtliche Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes werde voraussichtlich im ersten Quartal 2025 in Kraft treten, hieß es aus dem Klimaschutzministerium. Derzeit befassten sich die Verbände mit dem Entwurf. Im November solle das Gesetz in den Landtag eingebracht werden, kündigte Eder an.

Die Bürger wüssten spätestens 2028, ob ein Nahwärmenetz vor ihrer Haustür möglich sei oder nicht, sagte Eder. "Das ist keine leichte Sache für die Kommunen, für uns oder für die Bürger, aber der Schlüssel für die Treibhausgasneutralität", sagte Eder über die kommunale Wärmeplanung.

Menschen können sich bei der Verbraucherzentrale informieren

Die Menschen müssten nicht warten, was ihre Kommune mache, sagte der Professor für nachhaltige Gebäudeenergiesysteme von der Hochschule Mainz, Thomas Giel. Eine große Chance sei, dass die Bürger gemeinschaftlich Energienetze bauen könnten - ob als Verein, als Genossenschaft oder in anderen Strukturen. Bei allen Fragen rund um die Wärmeplanung könnten sich die Menschen an die Verbraucherzentrale wenden, sagte Eder. 

Städte müssen Wärmeplanung bis 2026 erstellen

Die Klimaneutralität in allen Wärmenetzen muss dem Bundesgesetz zufolge bis Ende 2044 erreicht sein. Dabei müssen die großen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens bis Ende Juni 2026 eine Wärmeplanung erstellen. Kleinere Städte und Kommunen haben bis Ende Juni 2028 dafür Zeit.

Die Pflicht zur Wärmeplanung werde mit dem Landesgesetz auf rund 170 Stellen übertragen, darunter kreis- und verbandsfreie Städte, die kreisangehörige Städte und die verbandsfreien Gemeinden, berichtete Eder. Für die rund 70 Prozent der Kommunen mit weniger als 1.000 Einwohnern seien die Verbandsgemeinden zuständig. Die Situationen der Kommunen müssten sehr individuell betrachtet werden. 

Rheinland-Pfalz will einfache Verfahren

Rheinland-Pfalz mache damit von dem im Bundesgesetz vorgesehenen vereinfachten Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnern Gebrauch und ermögliche auch sogenannte Konvoi-Verfahren, bei denen sich Kommunen bei der Planung zusammenschließen könnten, erläuterte Eder. Die vereinfachten Verfahren könnten - so der Gesetzesentwurf - außer den 42 Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und den fünf großen Städten im Land alle anderen 2.254 Gemeinden nutzen.

Der Bund stelle den Ländern für die Wärmeplanung ab diesem Jahr insgesamt rund 500 Millionen Euro für fünf Jahre zur Verfügung, das seien für Rheinland-Pfalz etwa 4,8 Millionen Euro für jedes Jahr von 2024 bis 2028. Das Geld werde an die Kommunen weiter gegeben.

Die Energieagentur werde die Kommunen beraten und sei dafür um zwei Stellen aufgestockt worden, berichtete Eder. Für die Umsetzungsphase werde es bei der Energieagentur auch ein von Giel begleitetes Kompetenzzentrum geben. "Alle Leute bekommen da alle Möglichkeiten gut erklärt", sagte der Wissenschaftler.

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