Autofahrerin weinte nach Urteilsverkündung

Urteil nach schwerem Unfall: Frau raste in Neuwied in Friseursalon

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Das Amtsgericht Neuwied hat eine Autofahrerin zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Frau war mit dem Auto in ein Friseurgeschäft gerast. Der Unfall hatte damals für viel Aufsehen gesorgt.

Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss die 28-Jährige ihren Führerschein für mindestens ein Jahr abgeben. Nach der Urteilsverkündung brach die Frau in Tränen aus. Außerdem entschuldigte sie sich noch einmal bei allen Menschen, die damals, im Juni 2023, verletzt wurden.

Bei dem schweren Unfall in Neuwied waren drei Frauen schwer verletzt worden, auch die Unfallverursacherin kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Am Unfalltag damals war zunächst nicht klar, ob es sich womöglich um eine Amokfahrt handelte.

Richter: "Das war fahrlässiges Handeln"

Laut Urteil handelte die Frau fahrlässig, weil sie Auto fuhr, obwohl sie täglich mehrfach unter Schwindelanfällen litt und auch immer wieder kurz das Bewusstsein verlor. Sie habe, so der Richter, diese Ausfälle schon vier Jahre lang gehabt. Insofern sei sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgegangen und habe fahrlässig gehandelt.

Unfallverursacherin war bei Ärzten - keine Diagnose

Während des Prozesses wurde ebenfalls bekannt, dass sich die jetzt Verurteilte sogar einen Monat vor dem Unfall noch in der Uniklinik Bonn vier Tage lang hatte untersuchen lassen. Sie wurde ohne Befund und Diagnose entlassen, auch ohne den Rat, nicht mehr Auto zu fahren. Und auch vor dem Besuch in der Uniklinik hatte sich die Unfallverursacherin untersuchen lassen. Die Ärzte fanden aber bis heute keine Erklärung für die Schwindelanfälle oder die Bewusstlosigkeit. Deshalb sei ihr auch nie davon abgeraten worden, weiter Auto zu fahren, so der Richter des Amtsgerichts.

Arzt sagte im Prozess aus

Einer der Ärzte, der sie untersucht hatte, sagte am letzten Prozesstag aus. Demnach war die 28-Jährige damals wegen Schwindelanfällen und Kopfschmerzen bei ihm. Sie habe auch über ein teilweises Taubheitsgefühl im Gesicht, in den Armen und Beinen geklagt. Der Arzt habe ihr damals geraten, weiter Schmerztabletten zu nehmen und eine Art Tagebuch über die Beschwerden zu führen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sechs Monate auf Bewährung gefordert. Der Anwalt wollte einen Freispruch erreichen und will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Die Verurteilte leidet nach eigenen Angaben bis heute darunter, nicht zu wissen, was mit ihr los ist. Auch der Richter wünschte der Frau zum Schluss, dass sie für ihre Schwindelanfälle eine Diagnose bekommen möge.

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