Unterlassene Hilfeleistung

Urteil im Fall der toten Rahel M. aus Montabaur gefallen

Stand
Autor/in
Constantin Pläcking
SWR-Reporter Constantin Pläcking aus dem Studio Koblenz.

Das Landgericht Limburg hat einen 36-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er mitverantwortlich am Tod von Rahel M. ist. Nach der Frau aus Montabaur war monatelang gesucht worden.

Der Mann aus Limburg soll mit Rahel M. an Heiligabend 2022 gemeinsam Drogen und sehr viel Alkohol konsumiert haben. Nach zwei vorherigen Kokainspritzen sollen sich beide eine weitere Dosis Kokain gespritzt haben, woraufhin die Frau kollabiert und schließlich gestorben sei, so das Gericht.

Der Angeklagte im Fall Rahel M. zusammen mit seinem Verteidiger im Landgericht in Limburg
Der Angeklagte wartet zusammen mit seinem Verteidiger im Landgericht in Limburg auf das Urteil.

Verurteilt wurde der Mann wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen unterlassener Hilfeleistung. Laut Gericht soll er seine Strafe in einer Entzugsklinik absitzen.

Es konnte kein Totschlag nachgewiesen werden

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zuerst Totschlag vorgeworfen. Anders als in der Anklage angenommen, konnte ihm im Prozess aber nicht nachgewiesen werden, dass er den Tod von Rahel M. billigend in Kauf genommen habe. Allerdings habe er keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet oder Hilfe gerufen, als es Rahel M. sichtbar schlechter ging. Er selbst hatte gesagt, dass er zu benebelt gewesen sei, um ihr zu helfen. Später habe er die Leiche der Frau in eine Sporttasche gepackt und zunächst an der Lahn versteckt.

Staatsanwaltschaft plädierte auf drei Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft Limburg plädierte im Verfahren darauf, den Angeklagten zu drei Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verurteilen. Er habe Rahel M. das Kokain zum unmittelbaren Verbrauch überlassen und dadurch leichtfertig ihren Tod mitverursacht, was laut Gesetz mit nicht weniger als zwei Jahren Haft zu bestrafen ist. Dem Angeklagten komme zu Gute, dass er im Prozess gestanden hatte, was diesen auch signifikant verkürzt habe. Die Verteidigung hatte keine konkrete Strafe gefordert.

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Mit diesem Foto suchte die Polizei nach der verschwundenen Rahel M. - besonders auffällig waren ihre roten Haare.

Suche nach Rahel M. machte Angeklagten nervös

Mediale Aufmerksamkeit bekam der Fall durch die öffentliche Suche der Polizei nach Rahel M. aus Montabaur. Als der Angeklagte erfuhr, dass die Polizei den Fluss im Sommer mehrfach absuchte, soll er die Leiche wieder zu sich nach Hause geholt haben, wo die Polizei sie dann im Oktober 2023 fand. Diese Umstände hätten aber keinen Einfluss auf das Verfahren gehabt. Die Vertreterin der Nebenklage sagte in ihrem Plädoyer, das sei für den Vater von Rahel M. schwer zu verstehen.

Über den Fall wurde auch in der Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" berichtet, ein Zeuge hatte sich daraufhin gemeldet und gesagt, er habe im Januar nach dem Verschwinden der Frau ein Büschel roter Haare aus der Lahn gefischt.

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