Mit dem Urteil folgte der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte hingegen auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.
Die 26-Jährige hatte im Sommer vergangenen Jahres auf regennasser Fahrbahn die Kontrolle über ihren 400-PS-starken SUV verloren und war damit in ein entgegenkommendes Auto gekracht. Die beiden Insassen - ein älteres Ehepaar - wurden bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie ums Leben kamen. Die 77-jährige Frau starb noch an der Unfallstelle. Ihr 78-jähriger Mann erlag seinen Verletzungen einen Tag später im Krankenhaus.
Frau fuhr verbotenes Straßenrennen
Das Schöffengericht sprach die Frau nicht nur der fahrlässigen Tötung schuldig, sondern auch eines verbotenen Straßenrennens. Ein Gutachter erklärte dem Gericht, dass die 26-Jährige mit mehr als 160 km/h auf der Strecke zwischen Langenhahn und Westerburg im Westerwald unterwegs war, bevor es zu dem Unfall kam. Dies habe die Auswertung von Fahrzeugdaten ergeben.
Auf besagter Landstraße waren jedoch nur 100 km/h erlaubt. 500 Meter vor der Unfallstelle stand nach Angaben des Gutachters auch noch ein Schild, das vor Spurrillen warnt. Obwohl die Strecke gerade verläuft, seien die Fahrbedingungen problematisch - vor allem bei Regen. Er sagte, die Geschwindigkeit, mit der die 26-Jährige an dem Sommerabend unterwegs war, sei "jenseits von Gut und Böse" gewesen.
Warum die Frau damals so schnell fuhr, konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Die Angeklagte selbst erklärte, dass sie an den Abend keinerlei Erinnerung habe. Sie gab lediglich an, die Strecke zu kennen. Auch das Auto sei ihr vertraut gewesen. Bei dem Unfall wurden sie selbst und ihre junge Tochter, die auf dem Rücksitz saß, schwer verletzt. Beide waren laut Aussagen des Gutachters nicht angeschnallt.
Verurteilte Mutter brach vor Gericht mehrfach in Tränen aus
Die zweifache Mutter hatte zu Beginn des Prozesses mit tränenerstickter Stimme eine Entschuldigung verlesen. Sie erklärte, dass sie ihr Handeln bedauert und sie sich wünschte, "den Unfall ungeschehen" machen zu können. Die Angehörigen der Opfer, die auch Nebenkläger sind, waren bei der Verhandlung nicht anwesend. Die Anwältin eines Hinterbliebenen erklärte, dass dieser sich im Vorfeld einen Entschuldigungsbrief gewünscht hätte.
Vorsitzender Richter spricht von einem milden Urteil
Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass die Frau zwar "ehrliche Reue" gezeigt habe, die 26-Jährige jedoch so rücksichtlos gehandelt habe, dass eine Bewährungsstrafe nicht ausreiche. Er betonte, dass die Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten noch milde sei, für das, was sie sich geleistet habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.