Die Fähre Nonnenwerth ist vor der Insel Nonnenwerth festgemacht. Das Land Rheinland-Pfalz prüft derzeit, ob es Fördergelder vom Träger des ehemaligen Franziskus-Gymnasiums Nonnenwerth zurückfordern kann. Grund dafür ist demnach die Schulschließung im Sommer.

Verfahren nach umstrittener Schulschließung aufgenommen

Gymnasium Nonnenwerth: Land prüft Rückforderung von Fördergeldern

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Das Land Rheinland-Pfalz prüft, ob es Fördergelder vom Träger des ehemaligen Privatgymnasiums bei Remagen zurückfordern kann. Grund dafür ist demnach die Schulschließung im Sommer.

In den Jahren 2001 bis 2021 hat das Land nach Angaben des Bildungsministeriums Fördergelder aus dem Landesschulbauprogramm in Höhe von rund 2,36 Millionen Euro an die jeweiligen Träger des Franziskus-Gymnasiums Nonnenwerth ausgezahlt. Da die Schule im Sommer geschlossen wurde, habe die Schulaufsichtsbehörde ein Verfahren aufgenommen, um eine eventuelle Rückforderung zu prüfen.

Höhe der Rückforderung wird noch festgelegt

Das sei übliche Praxis im Fall einer Schulschließung, teilt das Bildungsministerium mit. Ob und welche Mittel zurückgefordert werden können, steht offenbar noch nicht fest: "Ein Rückforderungsbescheid kann erst nach dieser Anhörung und nach erneuter Prüfung der dort vorgebrachten Tatsachen und Argumente erstellt und verschickt werden", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Soliman: Fördermittel weder beantragt noch ausgezahlt

Der letzte Träger des ehemaligen Gymnasiums und Eigentümer der Insel Nonnenwerth, Peter Soliman, ließ auf SWR-Anfrage über seine Anwälte mitteilen: "In der Zeit, in der unser Mandant Verantwortlicher des Schulträgers war, wurden Fördermittel weder beantragt noch ausgezahlt." Ihr Mandant halte sich zudem an sämtliche Vorgaben in Bezug auf Fördermittel, die vor seiner Zeit als Verantwortlicher des Schulträgers ausgezahlt und für den Schulbetrieb verwendet wurden.

Soliman hatte die Trägerschaft nach Angaben des Landes am 16. November 2020 übernommen. Im vergangenen Jahr gab er dann das Ende des Schulbetriebs bekannt und begründete das mit Brandschutzmängeln. Im Sommer wurde die Schule unter Protest von Schülern, Eltern und Lehrern geschlossen.

Ob der ehemalige Schulträger in der Sache bereits angehört wurde, dazu wollte sich das Land nicht äußern. Das Verfahren soll den Angaben zufolge aber schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Laut Bildungsministerium besteht ein Anspruch von rund 2,2 Millionen Euro

Bereits im November 2021 hatte die CDU-Landtagsabgeordnete Ellen Demuth aus Linz am Rhein eine Kleine Anfrage in der Sache an das Land gerichtet. Darin ging es unter anderem um die Summe der Fördergelder. Das Land hatte daraufhin geantwortet: "Für das Land entstünde bei einer Schließung der Schule ein Rückforderungsanspruch in Höhe von 2.192 904 Euro gegenüber dem Schulträger."

Das Bildungsministerium erklärte auf SWR-Anfrage, das Verfahren laufe und solle schnellstmöglich abgeschlossen werden. Über den Stand des Verfahrens wollte sich das Ministerium nicht äußern.

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SWR