Der ehemalige Chef der Lebenshilfe Rhein-Lahn hat zugegeben, Geld von den Konten der Lebenshilfe Rhein-Lahn für private Zwecke veruntreut zu haben. Vor Gericht sagte er, er könne sich im Nachhinein auch nicht so richtig erklären, warum er das getan habe.
Mehrere Tausend Euro pro Woche abgehoben
Laut Anklage soll sich der ehemalige Geschäftsführer etliche Male Geld vom Konto der Lebenshilfe überwiesen und Bargeld abgehoben haben. Häufig waren das demnach zwei bis dreitausend Euro die Woche. Und das fast zwei Jahre lang. Außerdem soll er mit dem Geld der Lebenshilfe zehn Luxus-E-Bikes und ein Quad gekauft haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich in mehr als 250 Fällen unrechtmäßig Geld beschafft zu haben. Der Lebenshilfe sei so ein Schaden von knapp 600.000 Euro entstanden.
Weil viele dieser Fälle erst passiert sind, nachdem die Lebenshilfe Rhein-Lahn insolvent war, wird dem Ex-Geschäftsführer außerdem Bankrott durch Beiseiteschaffen von Vermögen vorgeworfen. Durch die Insolvenz hatten vor zwei Jahren ungefähr 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebenshilfe ihren Job verloren.
Laut Anklage zahlte er außerdem in 25 Fällen keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Den Krankenkassen sei dadurch ein Schaden von knapp 30.000 Euro entstanden.
Laut Anklage kam Insolvenzantrag für die Lebenshilfe zu spät
Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft Insolvenzverschleppung vor: Der Angeklagte habe einen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig eingereicht, obwohl die Lebenshilfe Rhein-Lahn zu dem Zeitpunkt bereits zahlungsunfähig gewesen sei.
Staatsanwaltschaft ermittelt außerdem gegen ehemaligen Landrat
Seit Sommer 2023 ermittelt die Staatsanwaltschaft Koblenz im Zusammenhang mit der Lebenshilfe auch gegen den früheren Landrat Frank Puchtler (SPD). Dabei geht es um den Anfangsverdacht, Puchtler habe Akten des Jugendamtes über die Lebenshilfe "der dienstlichen Verfügung“ entzogen. Außerdem steht der Anfangsverdacht der Untreue im Raum, weil der bereits in finanzielle Schieflage geratenen Lebenshilfe weiter Geld überwiesen wurde, ohne auf einer zeitnahen Abrechnung der Kosten zu bestehen.