Eine entsprechende Anzeige wegen falscher uneidlicher Aussage hatte die CDU-Fraktion Ende April nach der letzten öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zu Flutkatastrophe erstattet. Linnertz hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Es bestehe kein Anfangsverdacht gegen Thomas Linnertz, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit.
In der Anzeige war Linnertz vorgeworfen worden, im April im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal falsch ausgesagt zu haben. Dabei ging es um die Genehmigung eines Urlaubs seiner früheren Stellvertreterin Begoña Hermann. In der Ausschusssitzung habe er dienstliche Gründe für die Gewährung des Urlaubs angegeben. In einem Interview direkt nach der Sitzung habe er gesagt, dass es auch private Gründe dafür gegeben habe. Hermann war wenige Tage nach der Ahrflut in die USA gereist.
Behörde: Keinen Anfangsverdacht für Falschaussage
Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass es im Gesamtkontext keinen Anfangsverdacht für eine uneidliche Falschaussage gebe. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Linnertz in der Sitzung bewusst Umstände verschwiegen habe, die den Inhalt seiner Aussage grundlegend verändert hätten, heißt es in der dreiseitigen Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Sein Aussageverhalten erfülle keinen Straftatbestand.
Wenn es Linnertz darauf angekommen wäre, die privaten Gründe dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten, "hätte er diesen Aspekt wohl kaum offen in einem Interview mit Vertretern der Medien genannt", stellte die Staatsanwaltschaft fest - zumal unmittelbar nach der Sitzung.
Linnertz sieht sich bestätigt
In einer ersten Stellungnahme sagte Linnertz, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bestätige seine bisherigen Äußerungen: Er habe in aller Offenheit und aus der Erinnerung heraus ausführlich ausgesagt und zu Rückfragen detailliert Stellung genommen. "Dabei habe ich immer wahrheitsgemäß geantwortet", so Linnertz.
CDU-, FW- und AfD-Obmänner sehen noch Klärungsbedarf
Der CDU-Obmann Dirk Herber, der die Anzeige erstattet hatte, sagte: "Wir nehmen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis und werden uns die Begründung anschauen." Er blieb aber dabei: "Wir sind der Auffassung, dass die Linnertz-Aussagen im Untersuchungsausschuss unvollständig und im Vergleich zu gegebenen Interviews unmittelbar nach der Sitzung unterschiedlich waren." Diese reihten sich damit weiterhin in eine lange Liste vielfach dokumentierter Fehler der ADD vor und während der Flutkatastrophe sowie im Kontext ihrer Aufklärung ein.
Der Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, nannte die Entscheidung "aus juristischer Sicht nicht zu beanstanden". Trotzdem hätte es interessiert, "welche privaten Gründe so gewichtig waren, dass sie auch für die Reiseentscheidung eine Rolle gespielt haben."
Michael Frisch, Obmann der AfD, bewertete die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als "skandalös". Linnertz habe dem Ausschuss wesentliche Fakten verschwiegen, die in der Beurteilung seines Verhaltens in der Urlaufsaffäre Hermann maßgeblich gewesen wären. Anschließend habe er der Presse gegenüber diese Fakten ausdrücklich erwähnt. "Dass die Staatsanwaltschaft das jetzt für entlastend hält, ist absurd", so Frisch.
Auch Ermittlungen gegen Hermann wurden eingestellt
Erst im Juli hatte die Staatsanwaltschaft Mainz ihre Ermittlungen gegen Hermann wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage eingestellt. Sie habe nicht wissentlich falsch vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt. Ihr war vorgeworfen worden, falsche Angaben über ihre Anwesenheit in der technischen Einsatzleitung gemacht zu haben.