Anders als im Strafrecht können bei einer Zivilklage auch Kinder ab sieben Jahren belangt werden. Falls das Gericht den Klägern Recht gibt, dann können sie ihren Anspruch 30 Jahre lang geltend machen, sagt SWR-Rechtsredakteur Christoph Kehlbach.
Anders als im Strafrecht können bei einer Zivilklage auch Kinder ab sieben Jahren belangt werden. Falls das Gericht den Klägern Recht gibt, dann können sie ihren Anspruch 30 Jahre lang geltend machen, sagt SWR-Rechtsredakteur Christoph Kehlbach.