Beim Brand in einem Heizungsbaubetrieb in Kaiserslautern ist ein hoher Schaden entstanden.

Urteil in Zweibrücken

Im Zweifel für den Angeklagten: Keine Brandstiftung in Heizungsfirma im Kreis Kaiserslautern

Stand

Einem ehemaligen Mitarbeiter einer Heizungsfirma ist nicht nachzuweisen, dass er in seinem Ex-Betrieb Feuer gelegt. Die Richter am Landgericht Zweibrücken haben den Mann vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 27-Jährigen vorgeworfen, im Januar 2020 in einem Heizungsbaubetrieb im Kreis Kaiserslautern Feuer gelegt zu haben. Das Motiv: Der Angeklagte sei zuvor entlassen worden.

Anklage in Zweibrücken lautete auf Brandstiftung und Diebstahl

Vorher soll der Mann außerdem noch Bargeld und Pumpen für Heizgeräte aus dem Gebäude gestohlen haben, sodass er auch wegen Diebstahl angeklagt war. Offenbar hatte er noch einen Schlüssel für die Firmenräume.

Feuer in Heizungsbaubetrieb: Fast eine halbe Million Euro Sachschaden

Durch den Brand war ein Schaden von rund 400.000 Euro entstanden. Das Diebesgut hatte einen Wert von rund 6.000 Euro.

Keine Beweise für die Taten

Die Richter am Landgericht Zweibrücken sprachen den 27-Jährigen am Montag aber von den Vorwürfen frei. Der Grund: Dem Mann seien die Taten im Prozessverlauf nicht nachzuweisen gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kirchheimbolanden

Junger Mann soll ins Gefängnis Hartes Urteil nach Brand in Sporthalle in Kirchheimbolanden

Er hatte die Turnhalle des Nordpfalzgymnasiums in Kirchheimbolanden angezündet - deswegen hat das Amtsgericht Rockenhausen einen jungen Mann zu einer Haftstrafe verurteilt.

Am Nachmittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Stand
Autor/in
SWR