Die Staatsanwaltschaft hatte dem 27-Jährigen vorgeworfen, im Januar 2020 in einem Heizungsbaubetrieb im Kreis Kaiserslautern Feuer gelegt zu haben. Das Motiv: Der Angeklagte sei zuvor entlassen worden.
Anklage in Zweibrücken lautete auf Brandstiftung und Diebstahl
Vorher soll der Mann außerdem noch Bargeld und Pumpen für Heizgeräte aus dem Gebäude gestohlen haben, sodass er auch wegen Diebstahl angeklagt war. Offenbar hatte er noch einen Schlüssel für die Firmenräume.
Feuer in Heizungsbaubetrieb: Fast eine halbe Million Euro Sachschaden
Durch den Brand war ein Schaden von rund 400.000 Euro entstanden. Das Diebesgut hatte einen Wert von rund 6.000 Euro.
Keine Beweise für die Taten
Die Richter am Landgericht Zweibrücken sprachen den 27-Jährigen am Montag aber von den Vorwürfen frei. Der Grund: Dem Mann seien die Taten im Prozessverlauf nicht nachzuweisen gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.