Der Mann hat sich für seinen schlimmen Fehler entschuldigt. Weil er zum Ausgleich außerdem 1.500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt hat, sagt die Leitende Oberstaatsanwältin Weingard in Zweibrücken: "Wir haben das Verfahren gegen den Jäger eingestellt". Ursprünglich war gegen den 33-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ermittelt worden.
Fataler Irrtum auf Koppel in der Pfalz
Im Januar war der Mann als Gast-Jäger in der Südwestpfalz unterwegs, er kommt eigentlich aus Nordrhein-Westfalen. Dann kam es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft zum fatalen Irrtum: Der 33-Jährige hat in Hermersberg ein Pferd erschossen, das auf einer eingezäunten Koppel stand. Wie das passiert ist, dazu sagen die Ermittler nichts.
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Jäger aus NRW gibt Verwechslung bei der Polizei zu
Der Besitzer der 14 Jahre alten Stute hatte sein Tier tot auf der Koppel gefunden - mit einer kreisrunden Verletzung am Rücken. Der Täter war nach Polizeiangaben zunächst geflüchtet. Ein paar Tage später habe er sich dann aber selbst gestellt und zugegeben, versehentlich auf das Pferd geschossen zu haben.
Mit dem Besitzer hat der Jäger dann ebenfalls Kontakt aufgenommen, sagt Oberstaatsanwältin Weingard. Auch ihm gegenüber hat er seinen Irrtum erklärt und um Verzeihung gebeten.