Der Angeklagte sei in Untersuchungshaft verstorben. Das teilte das Landgericht Zweibrücken mit. Laut der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wurde der Mann am Morgen tot in seiner Zelle gefunden. Um zu klären, wie es dazu kam, werde ein so genanntes Todesermittlungsverfahren geführt. Im Laufe des Tages soll die Leiche obduziert werden. Weitere Details könne man wegen der laufenden Ermittlungen derzeit nicht nennen, so die Staatsanwaltschaft.
Vergangene Woche wurden in dem Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Zweibrücker Stadtteil Bubenhausen noch die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für den Mann, der seine Ehefrau getötet haben soll. Die Verteidigung hatte Freispruch für den 37-Jährigen gefordert. Der Mann bestritt die Tat.
Laut Anklage soll der zur Tatzeit 37-Jährige damals erfahren haben, dass ihn seine Ehefrau mit einem anderen Mann betrügt. Deshalb soll er ihr im Dezember vergangenen Jahres in den Keller des Mehrfamilienhauses in Zweibrücken gefolgt sein, in dem beide gemeinsam lebten. Dort soll er sie gezielt von hinten mit einem Gegenstand heftig auf den Kopf geschlagen haben.
Leiche wurde im Keller gefunden Mann soll in Zweibrücken seine Frau getötet haben - Anklage
Anfang Dezember wurde im Keller eines Mehrfamilienhauses in Zweibrücken die Leiche einer Frau gefunden. Ihr Ehemann wurde jetzt angeklagt.
Mord in Zweibrücken? Frage nach der Tatwaffe
Nachdem sie wehrlos am Boden lag, soll er mit einer Tatwaffe auf seine Frau eingestochen und ihr dabei 16 Stich- und Schnittverletzungen im Gesicht und am Hals zugefügt haben. Die Frau sei an diesen Verletzungen noch am Tatort verstorben.
Erster Verhandlungstag: Viele Zuschauer im Gerichtssaal in Zweibrücken
Am ersten Verhandlungstag war das Interesse groß. Der Mann war vor der Ehe mit dem Tatopfer bereits verheiratet und hatte mit seiner Ex-Frau auch einen Sohn. 2019 dann habe man sich getrennt - und er sei kurz darauf mit seiner neuen Frau zusammengekommen, dem späteren Opfer. 2020 hätten sie geheiratet und 2021 einen Sohn bekommen, hieß es zum Prozessauftakt.
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