Mordprozess von Zweibrücken

Angeklagter hat sich selbst getötet

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Autor/in
Verena Lörsch
Verena Lörsch

Aus Eifersucht soll in Zweibrücken ein Mann seine Frau im Dezember umgebracht haben. Am Landgericht in Zweibrücken sollte hierzu am Dienstag ein Urteil gesprochen werden. Doch dazu kam es nicht.

Der Angeklagte sei in Untersuchungshaft verstorben. Offenbar hat er sich in seiner Zelle selbst umgebracht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken jetzt mit. Das Ergebnis der Obduktion deute auf eine Selbststötung hin. Hinweise, dass eine weitere Person am Tod des 37-jährigen Angeklagten beteiligt gewesen sein könnte, gibt es der Staatsanwaltschaft zufolge nicht. Weitere Details nannte die Staatsanwaltschaft nicht.

Vergangene Woche wurden in dem Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Zweibrücker Stadtteil Bubenhausen noch die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft für den Mann, der seine Ehefrau getötet haben soll. Die Verteidigung hatte Freispruch für den 37-Jährigen gefordert. Der Mann bestritt die Tat.

Laut Anklage soll der zur Tatzeit 37-Jährige damals erfahren haben, dass ihn seine Ehefrau mit einem anderen Mann betrügt. Deshalb soll er ihr im Dezember vergangenen Jahres in den Keller des Mehrfamilienhauses in Zweibrücken gefolgt sein, in dem beide gemeinsam lebten. Dort soll er sie gezielt von hinten mit einem Gegenstand heftig auf den Kopf geschlagen haben.

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Am ersten Verhandlungstag war das Interesse groß. Der Mann war vor der Ehe mit dem Tatopfer bereits verheiratet und hatte mit seiner Ex-Frau auch einen Sohn. 2019 dann habe man sich getrennt - und er sei kurz darauf mit seiner neuen Frau zusammengekommen, dem späteren Opfer. 2020 hätten sie geheiratet und 2021 einen Sohn bekommen, hieß es zum Prozessauftakt.

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