"Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen und Auswertung aller Ermittlungsergebnisse gibt es keine Belege für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beiden beschuldigten ehemaligen Erzieherinnen." Das teilt die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit. Zahlreiche Zeugen seien befragt, jedem Anhaltspunkt sei nachgegangen worden.
All das habe keine Hinweise erbracht, "die einen stattgefundenen sexuellen Missbrauch oder sonstiges strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten zum Nachteil der Kinder belegen könnten", so die Staatsanwaltschaft weiter. Nach deren Angaben hatten zuvor Mütter der Polizei und dem Jugendamt mitgeteilt, dass einige Kinder einer Kita-Gruppe ein "vermehrt auffälliges, nach ihrer Wertung sexualisiertes Verhalten zeigen würden". Das soll seinen Ursprung im Verhalten der beiden Erzieherinnen haben.
Erzieherinnen der Kita in Pirmasens wurden vernommen
Unter anderem seien weitere Erzieherinnen und Beschäftigte des Kindergartens in Pirmasens vernommen worden. Erzieherinnen hätten bestätigt, dass es Mitteilungen über Spiele der Kinder gegeben habe, bei denen sie sich das Geschlechtsteil im Kindergarten gezeigt oder auch berührt hätten. Das sei auch Thema von Besprechungen im Kollegenkreis gewesen.
Ein Ergebnis der Ermittlungen sei aber, dass man keine Situationen habe feststellen können, "in denen die Beschuldigten sexualisierte Verhaltensweisen der Kinder bewusst als solche wahrgenommen und geduldet beziehungsweise bewusst nicht unterbunden hätten", so die Staatsanwaltschaft. Auch habe es bei den beiden ehemaligen Erzieherinnen Durchsuchungen gegeben und Datenträger seien sichergestellt worden. Dabei haben sich laut Staatsanwaltschaft ebenfalls keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte ergeben.
Auch sieben Kinder wurden gehört
Die Kritik, dass die Beschuldigten unzureichend auf das Verhalten der Kinder reagiert haben, sei kein strafrechtlicher Vorwurf. "Dies gilt ebenfalls für die Unzufriedenheit innerhalb der Elternschaft mit bestimmten Abläufen im Kindergarten und vorhandenen Spannungen", so die Staatsanwaltschaft.
Außerdem seien auch sieben Kinder im Alter von vier bis sieben Jahren vernommen worden. Hierzu sei eine psychologische Sachverständige hinzugezogen worden. Lediglich zwei der Kinder hätten zu den vorgeworfenen Taten "verfahrensrelevante Angaben" gemacht. "Die Ausführungen der beiden Kinder sind nach den Ergebnissen des eingeholten Sachverständigengutachtens jedoch nicht geeignet, den Sachverhalt aufzuklären und die Tatvorwürfe zu erhärten", teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Sachverständige: Verhalten kann auch normale Entwicklung sein
Nach Angaben der Sachverständigen könne sexualisiertes Spielverhalten auch nicht als eindeutiger Indikator für ein Missbrauchserlebnis gedeutet werden. "Es gebe auch durchaus sexualisierte Verhaltensweisen, die zur normalen kindlichen Entwicklung zu zählen seien", so die Staatsanwaltschaft.