Der Flut-Untersuchungsausschuss im rheinland-pfälzischen Landtag könnte die Beweisaufnahme doch wieder aufnehmen. Die Fraktion der Freien Wähler hat einen neuen Beweisantrag gestellt. Grund ist ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den damaligen Landrat und ein Mitglied der Einsatzleitung. Es geht um die Frage, ob die beiden beim Schutz der Bevölkerung versagt haben. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass der Katastrophenschutz im Kreis Ahrweiler zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe schlecht organisiert war und die Verantwortlichen den Herausforderungen nicht gewachsen waren. Der Obmann der Freien Wähler im U-Ausschuss, Stephan Wefelscheid, teilte mit, die Ergebnisse des Gutachtens müssten zeitnah im Ausschuss behandelt und im Abschlussbericht berücksichtigt werden. Die Fraktionen werden nun beraten, ob die Beweisaufnahme wieder aufgenommen wird - sie war im Frühjahr beendet worden.