Beschäftigte in RLP nehmen nur selten Bildungsurlaub. Unser FAQ erklärt, wer Anspruch hat und wie man ihn beantragt.

Freistellung für Bildungszwecke

FAQ - So geht Bildungsurlaub in RLP

Stand

Extra-Urlaubstage zur Weiterbildung werden selten in Anspruch genommen. Manche Arbeitnehmer kennen ihre Rechte gar nicht, andere wissen nicht wie oder was sie beantragen können. Wir haben alles Wissenswerte dazu zusammengefasst.

Zwischen Juni 2021 und 2022 haben nur 2,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Bildungsurlaub genommen. Dabei gibt es, bis auf Bayern und Sachsen, in allen Bundesländern sogar einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Wie viele Beschäftigte in Rheinland-Pfalz von Sommer 2021 bis Sommer 2022 Bildungsurlaub genommen haben, ist nicht bekannt. Allerdings haben sich laut Bildungsurlaub-Barometer 2023 in diesem Zeitraum nur 1,8 Prozent der Beschäftigten auf der Seite Bildungsurlaub.de informiert.

Wer hat Anrecht auf Bildungsurlaub?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Auszubildende, Beamte und Beamtinnen haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf eine Bildungsfreistellung bei vollem Gehalt. Auch Richterinnen und Richter können Bildungsurlaub nehmen.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung gilt erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird aber der Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet.

Für Auszubildende gilt eine Einschränkung. Sie dürfen sich nur fünf Tage pro Ausbildungsjahr auf diese Weise weiterbilden und auch nur in bestimmten Bereichen.

Wie viel Tage darf man Bildungsurlaub nehmen?

In Rheinland-Pfalz haben Vollzeit-Beschäftigte alle zwei Jahre Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub. Wer weniger Wochenstunden arbeitet, hat entsprechend weniger Tage Bildungsurlaub frei. Kombiniert werden dürfen in Rheinland-Pfalz nur zwei Kalenderjahre, die mit ungeraden Jahreszahlen starten - das nächste Mal für die Jahre 2025 und 2026.

Die Tage des Bildungsurlaubs dürfen nicht von den üblichen Urlaubstagen abgezogen werden. Sie werden zusätzlich gewährt.

Was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Antrag beachten?

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz müssen ihren Bildungsurlaub mindestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung beantragen. Dafür gibt es folgenden amtlichen Vordruck.

Schritt für Schritt zum Bildungsurlaub. Das müssen Sie tun, wenn Sie Bildungsurlaub beantragen wollen.

Welche Angebote dürfen Berechtigte nutzen?

Die Fortbildung muss nicht direkt etwas mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben. Möglich sind Sprachkurse, Seminare, um die eigene Persönlichkeit zu stärken oder auch politische Seminare. Nur anerkannte Veranstaltungen dürfen für Bildungsurlaub besucht werden. Die Fortbildungen müssen vom jeweiligen Bundesland anerkannt sein. In Rheinland-Pfalz ist es das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Hier finden Sie eine Liste mit anerkannten Seminaren und Veranstaltern.

Die Veranstaltung muss mindestens drei Tage und im Schnitt sechs Unterrichtsstunden pro Tag umfassen. Online- und Hybridformate werden nur anerkannt, wenn sie nicht aufgezeichnet, sondern live sind. E-Learning und Aufzeichnungen von Online-Seminaren werden nicht anerkannt.

Muss der Arbeitgeber Kurs und Unterkunft bezahlen?

Die Gebühren für die Bildungsveranstaltung, etwa den Sprachkurs, muss der Arbeitnehmer aus eigener Tasche zahlen. Ebenso alle anderen Kosten, wie Übernachtung und Anreise. Er oder sie hat nur Anspruch auf Freistellung bei vollem Gehalt.

Welche Einschränkungen gibt es?

In Rheinland-Pfalz gibt es nur in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern den Anspruch auf Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen. Deshalb den Termin am besten frühzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen.

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