Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres soll die Aufwandsentschädigung in einem ersten Schritt um sechs Prozent steigen. Ab Januar kommenden Jahres wird sie um weitere sechs Prozent erhöht. Das sagte Innenminister Michael Ebling (SPD) bei einem Treffen im rheinhessischen Nackenheim am Samstag zu.
Von der Erhöhung profitieren nach Angaben des Gemeinde- und Städtebunds rund 2.200 Menschen im Land. Der ehrenamtliche Bürgermeister in einer 1.500-Einwohner-Gemeinde zum Beispiel erhält aktuell eine Aufwandsentschädigung von rund 1.170 Euro pro Monat. Mit der Erhöhung steigt die Entschädigung monatlich um rund 70 Euro, im kommenden Jahr kommen monatlich weitere 75 Euro dazu.
Umfangreichste Erhöhung seit 25 Jahren
Laut Gemeinde- und Städtebund wird die Aufwandsentschädigung im Schnitt alle fünf Jahre erhöht. Die jetzige Erhöhung sei die umfangreichste seit mindestens 25 Jahren. Dem Innenministerium geht es ein Jahr vor der Kommunalwahl darum, das ehrenamtliche Bürgermeisteramt zu stärken.
Rheinland-Pfalz ist laut Gemeinde- und Städtebund das Bundesland mit den meisten eigenständigen Gemeinden in Deutschland. Die geplante Erhöhung der Aufwandsentschädigung sei ein wichtiges Signal, die Anforderungen an das Amt seien seit Jahren stetig gestiegen, sagte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Verbandes, Karl-Heinz Frieden.
Erhöhung vor Kommunalwahlen 2024
"Aktuell stehen viele Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber vor der Frage, ob sie wieder kandidieren", sagte Frieden mit Blick auf die kommenden Kommunalwahlen 2024. Zudem fehle vielerorts der Nachwuchs.
Im Gespräch mit dem SWR sprach er sich aber auch für Nachbesserungen aus. "Das war sicher eine gute Ansage und auch zur richtigen Zeit," sagte Frieden. Allerdings gehe es den Kolleginnen und Kollegen nicht nur um die Aufwandsentschädigung. Sie müssten auch mehr Zeit vom Arbeitgeber für ihre Aufgaben im Amt eingeräumt bekommen.
So habe man bei der Konferenz in Nackenheim über "eine pauschale Freistellung gesprochen". Das sei der richtige Weg. Er wünsche sich aber auch mehr Flexibilität, "und dass nicht in jedem Fall dazu der Ortsgemeinderat befragt werden muss", so Frieden.