Weiße Flecken beim Internet in RLP

So wehren Sie sich gegen zu langsames Internet

Stand

Viele Internetanschlüsse in Rheinland-Pfalz liefern nicht die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit oder fallen komplett aus. Dagegen können sich Verbraucher wehren.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit beim Breitband-Internet klafft auch in Rheinland-Pfalz weiter eine große Lücke. Die Anschlüsse erreichen oft nicht die Geschwindigkeiten, die die Anbieter in den abgeschlossenen Verträgen ihren Kunden versprochen haben.

Beim Festnetz-Internet erreichten nur 42,3 Prozent der Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate, heißt es im Jahresbericht der Bundesnetzagentur. Im Mobilfunk erhielten im Download nur 23,2 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der maximalen Datenübertragungsrate.

Die Karte zeigt die Mobilfunk-Versorgung In Rheinland-Pfalz mit noch deutlichen "weißen Flecken" in den ländlichen Regionen und Pfälzer Wald.
Die Karte zeigt die Mobilfunk-Versorgung In Rheinland-Pfalz mit noch deutlichen "weißen Flecken" in den ländlichen Regionen und Pfälzer Wald.

1&1, Telekom, Vodafone und Telefónica drohen Strafen

Ärger droht den etablierten Handynetz-Betreiber zudem wegen der weiterhin bestehenden 4G-Funklöcher. Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica hatten sich bei der Frequenz-Auktion 2019 verpflichtet, bis Anfang dieses Jahres 500 "weiße Flecken" (4G-Funklöcher) zu schließen. Das Ziel wurde weit verfehlt.

Aktuell prüft die Bundesnetzagentur, ob plausible rechtliche und tatsächliche Gründe vorliegen, warum trotz Ausbaupflicht kein Funkmast entstand. Wenn nicht, drohen empfindliche Strafen. Der Neueinsteiger unter den Netzbetreibern, die Firma 1&1 aus Rheinland-Pfalz, verfehlte eine Pflicht zur Inbetriebnahme von 1.000 5G-Standorten hingegen sehr deutlich, zum Jahreswechsel waren es nur fünf.

So können sich Kunden wehren

Hoffnung macht den Kunden das Telekommunikationsgesetz (TKG). Das beinhaltet Möglichkeiten, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich bei langsamen Internetanschlüssen besser zu wehren. Hier sind einige der wichtigsten Möglichkeiten:

  • Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit: Die Provider müssen künftig sicherstellen, dass die tatsächliche Geschwindigkeit des Internetanschlusses gemessen werden kann. Wenn der gemessene Wert deutlich unter dem vertraglich vereinbarten Wert liegt, haben Verbraucherinnen ein Recht auf Nachbesserung.
  • Breitbandmessungs-App: Die Bundesnetzagentur bietet für diese Fälle eine Desktop-App an, die als Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten dient. In einem längeren Zeitraum werden dabei die Geschwindigkeiten dokumentiert. Am Ende des Messprotokolls erhalten die Kundinnen und Kunden auch eine Aussage, ob eine nicht vertragskonforme Leistung vorliegt. Hier gibt es die App und weitere Erklärungen der Bundesnetzagentur.
  • Recht auf Kündigung: Wenn der Provider die versprochene Geschwindigkeit nicht bereitstellen kann, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, den Vertrag ohne zusätzliche Kosten zu kündigen.
  • Beschwerdeverfahren: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrem Internetanschluss unzufrieden sind, können sie eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen. Die Bundesnetzagentur prüft dann, ob der Provider seinen Pflichten nachkommt und kann gegebenenfalls Sanktionen verhängen.
  • Verpflichtung zur Transparenz: Die Provider müssen künftig in ihren Verträgen transparent angeben, welche Geschwindigkeiten sie tatsächlich bereitstellen können und welche nicht.
  • Keine Drosselung ohne Zustimmung: Die Provider dürfen die Geschwindigkeit des Internetanschlusses nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher drosseln.
  • Mindestgeschwindigkeit: Für bestimmte Anschlüsse (z.B. Glasfaser) gibt es künftig eine Mindestgeschwindigkeit, die der Provider garantieren muss.
  • Entschädigung bei Ausfall: Wenn der Internetanschluss für längere Zeit ausfällt, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Entschädigung.
  • Technologie-Wechsel: Wenn der Provider eine bestimmte Technologie (z.B. DSL) nicht mehr bereitstellen kann, muss er seiner Kundschaft einen Wechsel zu einer anderen Technologie (z.B. Kabel) ermöglichen.
  • Briefvorlage: Die Verbraucherzentrale bietet zudem Hilfe für Beschwerden bei den Internetanbietern an. Dafür gibt es eine interaktive Briefvorlage. Für das Schreiben ist das Messprotokoll, das mit der Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur erstellt wurde, zwingend notwendig. Mit dem Schreiben können Kundinnen und Kunden ihren Anbieter auffordern, die vereinbarte Geschwindigkeit zu ermöglichen oder sie drohen sofort mit einer Kündigung.

Bei unzureichender oder gar keiner Internetversorgung

Auch für Fälle in Regionen, in denen kein Internet angeboten wird oder die Versorgung nachweislich unzureichend ist, bietet das Telekommunikationsgesetz den Kundinnen und Kunden Möglichkeiten, um ihr Anliegen richtig zu adressieren.

  • Direkte Kontaktaufnahme: Bei einem Mangel an Breitband-Internet können Nutzende sich an ihren lokalen Anbieter wenden und um eine Verbesserung der Internetversorgung bitten. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Anbieter sein Angebot erweitert und somit auch bisher unterversorgte Gebiete abdeckt.
  • Ein weiterer Schritt wäre, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Regulierungsbehörde für den Telekommunikationsmarkt in Deutschland und kann bei Problemen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Internetversorgung helfen.
  • Wechsel der Übertragung: Alternativ können Nutzer und Nutzerinnen auch selbst aktiv werden und alternative Technologien nutzen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Nutzung von Mobilfunktechnologien wie LTE oder 5G als Alternative zum Breitband-Internet.
  • Politischer Druck: Wenn alle anderen Optionen fehlschlagen, gibt es auch noch die Möglichkeit, politischen Druck aufzubauen, indem man sich an lokale Abgeordnete oder Bürgerinitiativen wendet, um auf das Problem aufmerksam zu machen und eine Verbesserung der Internetversorgung zu fordern.

In jedem Fall ist es wichtig, dass Nutzende ihre Rechte und Möglichkeiten kennen und aktiv werden, um eine Verbesserung der Internetversorgung zu erreichen.

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