Zu den zentralen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes, die vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten sollen, zählen bundesweite Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. In Flugzeugen soll diese Pflicht entfallen. Die Länder können auch im Nahverkehr, in Restaurants und anderen Innenräumen wieder Masken vorschreiben.
In Rheinland-Pfalz gilt weiterhin eine Corona-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dabei ist wie bisher eine medizinische Maske ausreichend, es wird keine FFP2-Maske wie künftig in Fernzügen verlangt.
Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz wird verlängert
Seit dem 12. September gilt in Rheinland-Pfalz die 33. Corona-Bekämpfungsordnung. Sie wird nach Angaben eines Sprechers des Landes-Gesundheitsministeriums ohne Änderungen verlängert. Demnach ist etwa ein Lockdown als Schutzmechanismus nicht mehr vorgesehen.