Der Schwerpunkt des Bußgeldkatalogs liege auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen, teilte Sozialministerin Dörte Schall (SPD) am Mittwoch mit. Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen zu konsumieren, könne deshalb mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Gekifft werden darf laut dem Cannabisgesetz auch nicht in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten. Tut man das doch, drohen Bußgelder von 400 Euro. Wer auf der Straße mit mehr als den erlaubten 25 Gramm Cannabis erwischt wird, muss ebenfalls 400 Euro zahlen.
Verstöße können bis zu 30.000 Euro kosten
Besonders teuer werden Verstöße, die gegen das Prinzip der Anbauvereinigungen (Cannabis-Clubs) verstoßen. Führt man etwa Samen aus dem Nicht-EU-Ausland ein, können bis zu 25.000 Euro fällig werden. Auch die Werbung für Cannabis oder für die Anbauvereinigungen kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 belegt werden. Bis zu 30.000 Euro müssen gezahlt werden, wenn Cannabis oder Samen nicht vernichtet werden, die nicht aus den Anbauvereinigungen selbst stammen.
Cannabis in Deutschland seit April legal
Seit 1. April ist nach dem bundesweiten Cannabisgesetz grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Erwachsene erlaubt. Die Regelungen für die dazu notwendigen Anbauvereinigungen gelten seit 1. Juli. Etwa ein halbes Dutzend solcher Clubs hat inzwischen eine Erlaubnis für den Anbau, rund 30 Anträge sind insgesamt eingegangen. Im Dezember soll es die erste Cannabis-Ernte geben.