Ab 1. Juli dürfen Cannbisvereine in RLP Lizenz beantragen

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Wagner, Petra

Vom 1. Juli an können Vereine zum Cannabisanbau eine Genehmigung beantragen. Laut Sozialministerium liegen bisher 86 Interessensbekundungen vor.

In Anbauvereinigungen darf Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich von den Mitgliedern angebaut und an Mitglieder weitergegeben werden. Die Registrierung als Verein ist laut Sozialministerium Voraussetzung dafür, dass eine Lizenz beantragt werden kann. Pro 6000 Einwohner in einem Landkreis und in einer kreisfreien Stadt dürfe es höchstens eine Anbauvereinigung geben.

Landesamt kontrolliert Cannabis-Clubs

Diese sollen einmal im Jahr vom zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung kontrolliert werden. Die Gründung von Vereinen zum Anbau ist ein zweiter Schritt des Cannabisgesetzes. Bereits seit dem 1. April ist der Besitz und Eigenanbau an Cannabis in begrenzter Menge für Volljährige erlaubt.

RLP

Schon mehr als ein Dutzend Vereine in RLP Cannabis Social Clubs dürfen ab Juli starten

Ab 1. Juli ist in Cannabis Social Clubs (CSCs) erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. Voraussetzung ist die Gründung eines Vereins und die Beantragung einer Lizenz.

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Wagner, Petra