Saarland als Beispiel: Gehört der Begriff Rasse noch ins Grundgesetz?

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Autor/in
Herrler, Andreas

Niemand darf - unter anderem - wegen seiner Rasse benachteiligt oder bevorzugt werden. Das steht im Artikel drei des Grundgesetzes. Über den Begriff "Rasse" gibt es aber seit Jahren Diskussionen, denn er setzt voraus, dass es biologisch definierte Menschenrassen gibt - ein Wegbereiter der Rassenideologie der Nazis.

Die Regierungskoalition hat den Verzicht auf diesen Begriff im Koalitionsvertrag schon vereinbart, bisher ohne konkrete Auswirkungen. Gestern hat der saarländische Landtag beschlossen, den Begriff aus der Landesverfassung zu streichen. Brandenburg und Thüringen hatten das zuvor auch schon beschlossen.

Rasse: Warum steht der Begriff überhaupt im Grundgesetz?

"Das ist ein bisschen eine dunkle Stelle im Grundgesetz", sagte Tarik Tabbara, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, im SWR. Es sei nicht klar, was mit dem Begriff "Rasse" im Grundgesetz gemeint sei, "ob damit ein biologischer Rassebegriff fortgesetzt wird".

Es sei dabei wahrscheinlich um die Frage gegangen, "wir teilen die Menschheit in unterschiedliche Rassen auf, aber müssen die gleich behandeln". Man habe sich dann sehr lange nicht mehr damit beschäftigt und einen juristisch unaufgeklärten Begriff herumgeschleppt, sagte Tabbara.

Was passieren würde, wenn der Begriff Rasse ersatzlos gestrichen würde und warum es so lange dauert, den Begriff zu ersetzen, bespricht SWR Aktuell-Moderator Andreas Herrler mit Tarik Tabbara.

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Herrler, Andreas