Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die AfD im Bundestag kein Recht darauf hat, Ausschussvorsitzende zu stellen.
Im Innenausschuss beispielsweise, hätte ein AfD-Abgeordneter den Vorsitz bekommen sollen, wurde aber nicht gewählt. "Es geht um Demokratie und um Mitwirkungsrechte von Abgeordneten. Dazu gehört auch, dass sie wählen können, und das machen sie an dieser Stelle", sagte Lars Castellucci (SPD), kommissarischer Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, vor der Gerichtsentscheidung. Er zeigte sich bereits vor dem Richterspruch optimistisch, dass die Klagen der AfD abgewiesen werden und fügte hinzu, dass es kompliziert sei, weil Rechte gegeneinander abgewogen würden.
"Das Urteil ist in jedem Fall zu respektieren", so Castellucci. Er selbst sieht die AfD in der Verantwortung, ihr Verhalten im Bundestag zu überdenken, wenn sie auf Unterstützung von Abgeordneten anderer Parteien hoffe. Was genau Lars Castellucci damit meint, erklärt er im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Andreas Herrler.