Wer krank ist, wird in der Regel weiterbezahlt. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Krankheit und Urlaub schließen sich gegenseitig aus. Trotzdem ist es nicht verboten, krank eine Reise anzutreten und gleichzeitig seine Urlaubstage zu behalten. Um keine Fehler zu machen, gibt es aber einiges zu beachten.
- Kurzfristig krankgeschrieben - darf ich in Urlaub fahren?
- Im Urlaubsland krank geworden - wie sichere ich mir die Urlaubstage?
- Längerfristig krankgeschrieben - bekomme ich im Urlaub Krankengeld?
Ich bin kurzfristig krankgeschrieben und der Urlaub steht an - darf ich fahren?
Es ist alles erlaubt, was nicht schadet. Wenn ich erkältet bin und ans Meer fahren will, könnte die salzige Luft positiv wirken. Mit einem verstauchten Fuß eine Alpenüberquerung anzutreten, ist dagegen sicher keine gute Idee.
Ich muss zwar meinem Arbeitgeber weder sagen, was ich habe - noch, wohin ich in Urlaub fahre und was ich dort vorhabe. Aber wenn jemand krankgeschrieben ist und ein Urlaub steht an: Dann wirft das wahrscheinlich bei der Arbeit Fragen auf. Wenn ich das verhindern will, kann ich das Thema freiwillig ansprechen.
Ist es eine Krankheit, die ich für mich behalten will oder bin ich selbst unsicher, ob eine Reise in Ordnung ist- dann ist es ratsam, sich eine Bescheinigung von seiner Arztpraxis zu holen. Das gilt insbesondere dann, wenn man kein gutes Verhältnis zum Arbeitgeber hat, rät Arbeitsrechtsexperte Michael Felser.
Ich werde im Urlaubsland krank - wie sichere ich meine Urlaubstage?
Auch im Ausland muss man zum Arzt gehen und sich ein Attest holen - sofort ab dem ersten Tag. Und Achtung: Es reicht nicht aus, wenn eine Krankheit bescheinigt wird - es muss auch festgestellt werden, dass ein Arbeiten nicht möglich wäre. Das Attest kann aber in der Sprache des Urlaubslandes ausgestellt sein und muss nicht übersetzt werden.
Außerdem ist es wichtig, sich so schnell wie möglich beim Chef oder der Chefin offiziell krankzumelden und eine Einschätzung zu geben, wie lange es voraussichtlich dauert. Man muss bei der Arbeit auch seinen aktuellen Aufenthaltsort angeben - also zum Beispiel die Adresse der Ferienwohnung oder des Krankenhauses.
Wer gesetzlich versichert ist, muss anders als zu Hause auch seine Krankenkasse selbst informieren. Und wenn man wieder zu Hause ist, muss man sich zurückmelden - sowohl bei der Arbeit als auch bei der Kasse.
Ich bin länger krank - bekomme ich auch im Urlaub Krankengeld?
Innerhalb Deutschlands ist das normalerweise kein Problem. Man sollte allerdings erreichbar sein - sowohl telefonisch als auch per Post. Das heißt: Man sollte am Urlaubsort Empfang haben und es wäre gut, wenn zu Hause jemand in den Briefkasten schaut - falls die Krankenkasse schreibt.
Wer ins Ausland reisen will, sollte sich vorher absichern. Das heißt, man lässt sich von der Arztpraxis bescheinigen, dass gesundheitlich gesehen nichts gegen die Reise spricht. Diese Bescheinigung reicht man bei der Krankenkasse ein - mit der formlosen Bitte, dass sie weiter Krankengeld zahlt. Falls die Kasse den Antrag ablehnt, sollte man Widerspruch einlegen. Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass ein Kranker in seinem Fall weiter Ansprüche auf das Geld hatte. Er war innerhalb der EU verreist.