Es seien insgesamt zwölf Klagen eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.
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Kläger stammen aus neun verschiedenen Bundesländern
Die Kläger stammen den Angaben zufolge aus dem Saarland, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Verein "Hammerskins Deutschland" und dessen regionale Ableger im September verboten. Die Organisation agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihr Zweck laufe den Strafgesetzen zuwider, hieß es zur Begründung. Wann am Bundesverwaltungsgericht über die Klagen verhandelt wird, ist noch offen.