Kläger auch aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

"Hammerskins-Deutschland": Klagen gegen das Verbot

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Mutmaßliche Mitglieder des rechtsextremen Vereins "Hammerskins Deutschland" klagen gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium

Es seien insgesamt zwölf Klagen eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet. Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Rheinland-Pfalz

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Kläger stammen aus neun verschiedenen Bundesländern

Die Kläger stammen den Angaben zufolge aus dem Saarland, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte den Verein "Hammerskins Deutschland" und dessen regionale Ableger im September verboten. Die Organisation agiere gegen die verfassungsmäßige Ordnung, ihr Zweck laufe den Strafgesetzen zuwider, hieß es zur Begründung. Wann am Bundesverwaltungsgericht über die Klagen verhandelt wird, ist noch offen.

Baden-Württemberg

Razzia über ein Jahr vorbereitet Neonazi-Gruppe "Hammerskins" verboten - Durchsuchungen in BW

Bundesinnenministerin Faeser hat die rechtsextremen "Hammerskins Deutschland" verboten. Am Morgen gab es Durchsuchungen - unter anderem in BW. Dabei wurden auch Waffen gefunden.

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RLP

Bundesweite Razzia Neonazi-Gruppe "Hammerskins" verboten - Durchsuchungen auch in RLP

Das Bundesinnenministerium hat die Neonazi-Gruppe "Hammerskins" verboten. Am Dienstag gab es Razzien in zehn Bundesländern - darunter auch Rheinland-Pfalz.

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SWR