Ein Organspendeausweis wird zwischen zwei FIngern gehalten.

Acht Jahre Wartezeit für eine Niere

Wenig Organspenden in BW: Knapp Tausend Patienten auf Warteliste

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In Baden-Württemberg warteten zuletzt 946 Menschen auf ein Spenderorgan. Der Bedarf an Organspenden ist hoch. Doch selten dürfen Ärzte im Land nach dem Tod Spenderorgane entnehmen.

Die Zahl der Organspender und Organspenderinnen stagniert auf einem niedrigen Niveau: 946 Menschen haben zuletzt allein in Baden-Württemberg auf ein Spenderorgan gewartet. Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mit. Allein 735 davon benötigen demnach eine Niere. Dem gegenüber gab es in diesem Jahr bis Ende August nur 83 Organspender in Baden-Württemberg, denen nach ihrem Tod Organe für eine Transplantation entnommen wurden. Im Vorjahreszeitraum waren es mit 99 Spendern zwar rund 19 Prozent mehr, in den ersten acht Monaten 2022 mit 87 allerdings ähnlich wenige.

Im Schnitt acht Jahre Wartezeit für neue Niere

"Laut Umfragen ist in Deutschland eine deutliche Mehrheit der Menschen, nämlich 73 Prozent, der Organspende gegenüber positiv eingestellt", sagte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). "Trotzdem stagniert seit über zehn Jahren die Zahl der Organspenderinnen und -spender auf einem, wie ich meine, beschämend niedrigen Niveau." Täglich würden bundesweit drei Menschen, die auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, sterben. Laut DSO warten Menschen im Schnitt acht Jahre auf eine neue Niere.

Baden-Württemberg wirbt für Widerspruchslösung

Aktuell müssen Menschen in Deutschland schriftlich festgehalten haben, ob sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden wollen. Sonst müssen die Angehörigen entscheiden. Geht es unter anderem nach der Landesregierung Baden-Württemberg, sollen Menschen künftig generell als Organspender gelten - es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung hat der Bundesrat in den Bundestag eingebracht. 

Trotz der hohen Zustimmungsrate zur Organspende liegt laut DSO nur bei 15 Prozent der möglichen Organspender ein schriftlicher Wille in Form eines Organspendeausweises oder einer Patientenverfügung vor. Die Angehörigen wiederum tun sich demnach oft schwer, die Entscheidung für ihre Liebsten zu fällen - in acht von zehn Fällen würden sie letztlich keine Zustimmung zur Organspende geben.

Die DSO zeigt sich dennoch zurückhaltend in Bezug auf die diskutierte Widerspruchslösung: "Internationale Erfahrungen zeigen zwar, dass sich durch die Einführung einer Widerspruchsregelung die Organspendezahlen nicht sprunghaft erhöhen", sagte eine Sprecherin. "Sie könnte aber dazu beitragen, der Organspende mehr Selbstverständlichkeit zu verleihen und damit auch das daran Denken in den Kliniken zu fördern."

Medizinrecht Organspende - Transplantationsmediziner fordern Widerspruchslösung

In Deutschland sterben im Schnitt zweieinhalb Menschen am Tag, weil sie ein Spenderorgan benötigen und nicht bekommen. Mit ein Grund für die schlechte Versorgung könnte die Gesetzeslage in Deutschland sein.

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Baden-Württemberg erhält viele Organspenden aus dem Ausland

Minister Lucha verweist auch auf den Verbund mit anderen europäischen Ländern über Eurotransplant: "Als Mitglied im Eurotransplant-Verbund profitiert Deutschland jedoch von der deutlich höheren Spendenbereitschaft im europäischen Ausland und damit indirekt von der dort vorherrschenden Widerspruchslösung." Laut DSO gilt Deutschland seit Jahren als "Importland" bei Organspenden - erhält also mehr Organspenden, als es gibt. So stammten etwa in Baden-Württemberg 2023 von 393 transplantierten Organen 58 aus dem Ausland.

Seit März gibt es in Deutschland auch ein Online-Portal, um sich für oder gegen eine Organspende nach dem Tod zu registrieren: Auf dem Portal www.organspende-register.de kann man ab dem Alter von 16 Jahren seinen Willen dokumentieren. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und können geändert und gelöscht werden. Erklärungen auf Papier, etwa Organspendeausweise, sind weiter möglich. Das Online-Register ist Kernstück eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das Erklärungen zur Spendenbereitschaft erleichtern soll.

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