Nach zwei erfolgreichen Fluchtversuchen von Häftlingen sind die Vorgaben für die Justizvollzugsanstalten bei den Aufenthalten außerhalb des Gefängnisses verschärft worden.
Nach zwei erfolgreichen Fluchtversuchen von Häftlingen sind die Vorgaben für die Justizvollzugsanstalten bei den Aufenthalten außerhalb des Gefängnisses verschärft worden.