Wie das Oberlandesgericht mitteilt, schätzte der 4. Zivilsenat die Erfolgsaussichten für die Tierschützer als "eher zurückhaltend" ein. Ein Urteil wird für den 1. Februar erwartet. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten nach Angaben des OLG etwa 15 bis 20 Personen, die im Anschluss an der mündlichen Verhandlung teilnahmen.
Gegenstand der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht war ein Widerspruch der Tierschutzorganisation "Deutsches Tierschutzbüro e.V." gegen eine einstweilige Verfügung des zuständigen Landgerichts. Der Betreiber der baden-württembergischen Kaninchenmast hatte erwirkt, dass der Verein weder den Standort, den Namen der Firma noch die Kaninchenrasse nennen darf. Dagegen hatte der Verein Deutsches Tierschutzbüro Widerspruch eingelegt.
Tierschutzbüro erstattete Anzeige gegen Kaninchenzüchter
Das Deutsche Tierschutzbüro hatte im Mai vergangenen Jahres Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Tierschutzverstöße in der Zuchtanlage für Kaninchen erstattet. Im Juli 2022 hatte das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial veröffentlicht, das von dem Betrieb stammen soll und nach eigenen Angaben mit versteckter Kamera aufgenommen worden sei. Die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft dauern noch an. Im Mittelpunkt stehe die Prüfung des Bildmaterials, hieß es dazu am Dienstag auf Anfrage des SWR.
Die einstweilige Verfügung sei ein Skandal, so das Deutsche Tierschutzbüro. "Ganz offensichtlich will uns der Betreiber mundtot machen", teilte der Vorstandsvorsitzende Jan Peifer weiter mit.
So berichtete der SWR im Juli 2022 über den Fall: