Urteil im Prozess um totes Mädchen in Ulm

Oberstaatsanwalt Staudenmaier: "Unterbringung kann länger dauern als Strafe"

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Autor/in
Markus Bayha

Ein 41-Jähriger, der in Ulm seine Tochter getötet hat, ist nicht schuldfähig und soll in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. So urteilte das Landgericht Ulm am Dienstag. Oberstaatsanwalt Peter Staudenmeier sagte, eine derartige Unterbringung könne länger dauern als die entsprechende Strafe.

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Markus Bayha

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