Der Ellwanger Batteriehersteller Varta steckt in der Krise. Vergangene Woche machte er öffentlich, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Sanierung nicht genügen. Nun macht ein Aktienverkauf von Unternehmens-Chef Markus Hackstein von sich reden: Er verkaufte Aktien offenbar kurz nachdem die schlechte Nachricht veröffentlicht wurde - so war er von dem folgenden Kurssturz kaum betroffen.
Aktien von Varta brachen um mehr als 40 Prozent ein
Die sogenannte Ad-hoc-Nachricht, eine Information, die Einfluss auf den Aktienkurs hat, wurde am 11. April um 20:35 Uhr veröffentlicht. Wie die "Augsburger Allgemeine" berichtet, verkaufte der Varta-Chef die Aktien aus seinem persönlichen Bestand in zwei Paketen nur wenige Minuten später: um 20:39 Uhr und um 20:40 Uhr. Der Kurs: 13,82 Euro, Umsatz: 24.669 Euro. Kurz danach brach der Kurs um mehr als 40 Prozent ein. Zeitweise lag die Aktie unter 7,50 Euro.
Kursrelevante Informationen müssen vor Verkauf veröffentlicht werden
Insider wie Unternehmens-Chefs dürfen ihr Wissen durchaus nutzen, um mit Aktien ihres Unternehmens zu handeln - allerdings müssen kursrelevante Informationen zuerst öffentlich gemacht worden sein. Wenn solche Informationen vorenthalten wurden, ist der Handel mit unternehmenseigenen Aktien dagegen illegal.
Laut dem Finanzportal stock3 in München legt der Verkauf von Aktien so kurz nach der Veröffentlichung den Verdacht nahe, dass Unternehmens-Chef Hackstein wusste, wann die Mitteilung öffentlich wurde und nur darauf wartete, dass die Ad-hoc-Nachricht erschien, um den Verkauf zu tätigen.
Kritik am Verhalten des Varta-Chefs
Das Finanzportal kritisiert das Verhalten des Varta-Chefs, so kurz nach der Information, die wenig später zum Kurssturz führte, den Verkaufsknopf zu drücken: "Schließlich kannte Hackstein den Inhalt vorher und konnte diesen umfassend bewerten, bevor es die außenstehenden Investoren tun konnten. Hier beginnt für mich die Grauzone", so stock3-Redakteur Sascha Gebhard. Die Bafin sei gefordert, hier eine rechtliche Regelung zu finden, heißt es weiter. Die Bafin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstdienstleistungsaufsicht - sie überwacht unter anderem den Wertpapierhandel und damit auch das Insiderhandelsverbot.