Eine Wohnanlage in Ulm-Wiblingen kämpft seit dem Sommer mit einem Legionellen-Befall. Weil die Werte zuletzt extrem gestiegen sind, hat die Hauseigentümerin vor knapp einer Woche ein Duschverbot verhängt. Zuerst hatte die "Südwest Presse" darüber berichtet.
Kontamination mit Legionellen schon im Sommer
Wie das Gesundheitsamt des Alb-Donau-Kreises auf SWR-Anfrage mitteilte, wurde bereits im Sommer durch ein Fachbüro ein Befall mit Legionellen festgestellt. Damals wurde mit heißem Wasser versucht, sie abzutöten, was möglicherweise nicht gänzlich gelang. Die Eigentümerin der Hochhäuser, die Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV), musste nach dem Befall ein Fachbüro mit einer Nachkontrolle beauftragen.
Diese Nachkontrolle Anfang November ergab nun eine Legionellen-Belastung - teils unter dem Schwellenwert, teils extrem darüber. Daraufhin verhängte die Eigentümerin das Duschverbot, da Legionellen über den feinen Dunst beim heißen Duschen Erkrankungen auslösen können
Duschverbot nur eine von mehreren Maßnahmen
Das Duschverbot ist aber nicht die einzige Maßnahme, die angeordnet wurde. Die Eigentümerin der Wohnanlage muss zudem die Leitungen desinfizieren, durch hohe Temperaturen oder Chlor. Die geforderten Duschfilter habe sie bereits eingebaut, schreibt die "Südwest Presse". Außerdem sollen Proben in kurzen Abständen klären, ob die Maßnahmen greifen.
Der Grund für die starke Verunreinigung mit Legionellen im Trinkwasser ist noch unklar. Schon vor sieben Jahren hatte es in den acht Hochhäusern ein wochenlanges Duschverbot wegen der Bakterien gegeben. Damals war die Warmwasseranlage überholt worden.
Zu niedrige Temperatur häufiger Grund für Legionellen
Eine Bewohnerin der Hochhäuser vermutet nun, dass sich die Legionellen durch eine zu niedrige Wassertemperatur ausbreiten konnten, so die "Südwest Presse". Diesen Vorwurf weist die ZBVV auf SWR-Anfrage zurück, die Wassertemperatur sei nicht zu niedrig gewesen.
Nach Angaben des Fachverbands Sanitär-Heizung-Klima in Baden-Württemberg (SHK) muss in den Häusern nun eine sogenannte Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Bei dieser werden die Wasserleitungen überprüft und nach Mängeln gesucht.
Wie ein Verbandssprecher sagte und auch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises bestätigt, muss das Wasser in Wohnanlagen mit einer Temperatur von 60 Grad vorgehalten werden und darf während der kompletten Zirkulation im Gebäude nie kälter als 55 Grad werden. Dies sei durchaus schwierig, so der Verbandssprecher. In den meisten ähnlichen Fällen gebe es eine Schwachstelle, an der die 55 Grad unterschritten werden.