Erleichterung nach der Abschiebung eines Straftäters aus Illerkirchberg: Menschen aus der Gemeinde und Politiker haben die Ausweisung eines Vergewaltigers nach Afghanistan begrüßt.

Behörden wussten von möglicher Vaterschaft

Darf abgeschobener Straftäter aus Illerkirchberg zurück nach Deutschland?

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Katja Stolle-Kranz
Katja Stolle-Kranz

Ein abgeschobener Straftäter aus Illerkirchberg soll angeblich bald Vater werden. Laut Jusitzministerium wussten die Behörden davon. Ein Anwalt will sich für seine Rückkehr einsetzen.

Der am Freitag aus Illerkirchberg abgeschobene Afghane wird möglicherweise bald Vater. Die Behörden wussten das. Das bestätigte das baden-württembergische Justizministerium dem SWR. Der Mann sei jedoch als "rückfallgefährdeter Sexualstraftäter" eingestuft worden. Deshalb habe das Interesse, ihn auszuweisen, schwerer gewogen, sagte ein Sprecher. Wegen der möglichen Vaterschaft hat sein Anwalt in einem Bericht der Zeitung "Augsburger Allgemeine" angekündigt, den Mann wieder nach Deutschland zurückzuholen, da dessen Freundin in Deutschland ein Kind erwarte. Demnach will der Jurist ein Visum erwirken, mit dem der Abgeschobene möglicherweise trotz Einreiseverbot zurückkehren könnte.

Warum der Straftäter aus Illerkirchberg abgeschoben wurde

Der Straftäter aus Illerkirchberg hatte an Halloween 2019 mit drei weiteren Tätern in einer Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt. Dafür hat er inzwischen eine zweijährige Haftstrafe verbüßt. Das Mädchen war damals unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden.

Am Freitag hatten ihn die Behörden in Baden-Württemberg in einen unangekündigten Abschiebeflug gesetzt, der mit 23 weiteren Afghanen nach Kabul gestartet war. Das Bundesinnenministerium hatte die Aktion federführend organisiert. 

Menschen aus Illerkirchberg und Politiker aus dem Alb-Donau-Kreis hatten sich nach dem Abschiebeflug nach Afghanistan am Freitag erleichtert gezeigt.

Laut Justizministerium sind die Straftaten des Afghanen schwerer zu bewerten als das Recht auf Schutz von Ehe und Familie. Der Sprecher ergänzte, dass die mögliche Vaterschaft auch noch nachgewiesen werden müsse.

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