Motiv weiter unklar

Anklage nach Messerangriff im Schlachthof Ulm

Stand
Autor/in
Juergen Klotz

Ein Mann soll im Schlachthof Ulm kurz vor Weihnachten 2022 einen Kollegen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat jetzt Anklage erhoben.

Ein 37-jähriger Metzger soll Ende vergangenen Jahres seinen Kollegen ohne Vorwarnung mit einem Fleischermesser attackiert haben. Wegen dieser Tat muss er sich jetzt unter anderem wegen versuchtem Mord vor Gericht verantworten. Bisher schweigt der Angeklagte allerdings zu seinem Motiv.

Angriff völlig unvermittelt

Der Angriff fand am Nachmittag des 23. Dezembers vergangenen Jahres statt. Völlig unvermittelt soll der 37-Jährige im Schlachthof Ulm mit einem Metzgermesser auf seinen Kollegen eingestochen haben. Ursprünglich hatte die Polizei gemeldet, dass die beiden Männer als Veterinäre im Schlachthof arbeiteten. In der Mitteilung der Ulmer Staatsanwaltschaft heißt es jetzt, dass der Angeklagte als Metzger angestellt war.

Das Messer, das der Mann bei seinem Angriff verwendet haben soll, hatte eine Klingenlänge von 30 Zentimetern. Der 33 Jahre alte Arbeitskollege wurde damit im linken Halsbereich schwer verletzt. Geistesgegenwärtig gelang es ihm weitere Angriffe abzuwehren und zu flüchten. Der mutmaßliche Angreifer soll seinem Opfer noch nachgesetzt, ihn dann aber nicht mehr erreicht haben. Der 37-Jährige stand zur Tatzeit nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol.

Außenansicht Ulmer Fleisch
Im Schlachthof in Ulm hat offenbar ein städtischer Veterinär einen Kollegen mit einem Messer schwer verletzt (Archivbild).

Mutmaßlicher Täter stellte sich

Nach der Tat soll der Beschuldigte zunächst geflüchtet sein. Er stellte sich aber noch am selben Tag der Polizei. Das Opfer erlitt eine stark blutende Schnittwunde am Hals. Der Mann wäre ohne eine Notoperation vermutlich gestorben. Deshalb lautet die Anklage auf versuchten heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung. Der 37-Jährige befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft. Er hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht zu der Tat geäußert.

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