Im Prozess gegen zwei junge Autofahrer hat das Amtsgericht Ulm am Donnerstag entschieden, dass sie sich im April 2022 in Ulm kein illlegales Autorennens geliefert haben. Der Verursacher eines Unfalls mit hohem Sachschaden wurde wegen vorsätzlicher Verkehrsgefährdung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen den anderen wurde unter Auflagen eingestellt.
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