Missbrauch jeglicher Art durch Machtpersonen vermeiden - das ist das erklärte Ziel der Uniklinik Tübingen. Um das zu erreichen, hat sie nach eigener Aussage seit April ihr Schutzkonzept verbessert und einige Prozesse in der Psychiatrie hinterfragt. Personelle Konsequenzen wie zum Beispiel Entlassungen zieht die Uniklinik nicht.
Im April hatte das Tübinger Amtsgericht einen 62-jährigen Arzt, der seine Patientin während der Psychotherapie über Monate missbraucht hat, zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Fall geht im Februar am Landgericht in Berufung.
Manche Patienten besonders gefährdet
In einer Pressemitteilung erklärt die Uniklinik, wie sie ihre Patientinnen und Patienten in Zukunft besser schützen will. Dafür möchte sie herausfinden, welche Konstellationen für Missbrauch besonders anfällig sind. Als Beispiele nennt sie die Psychotherapie an sich, aber auch Fixierungen in der Geriatrie oder generell Menschen in der Pädiatrie, die besonders stark abhängig von den behandelnden Personen sind. Diese Patientengruppen sollen unkompliziert melden können, wenn ihnen grenzverletzendes Verhalten passiert oder begegnet.
Außerdem will die Tübinger Uniklinik bei der Einarbeitung neuer Leute deutlicher darauf hinweisen, welche Grenzen auf keinen Fall überschritten werden dürfen. Zusätzlich plant sie eine Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende der Psychiatrie.
Mit ihren neuen Regeln orientiert sich die Uniklinik Tübingen an einem Buch von Andrea Schleu, die einen Ethikverein leitet, der sich nach eigenen Angaben der Ethik und Qualitätssicherung in der Psychotherapie verschrieben hat. Mit ihrem Verein kümmert sie sich unter anderem um Menschen, die grenzverletzendes Verhalten in psychotherapeutischen Behandlungsverhältnissen erlebt haben. Der Ethikverein stand auch mit der betroffenen Frau aus Tübingen in Kontakt und beobachtete den Fall.
Therapeuten in Weiterbildung sollen nur noch ausgewählte Fälle bekommen
Immer wieder kam im Gericht und bei Beobachtenden des Prozesses die Frage auf, wieso der 62-jährige Arzt, der gerade eine Weiterbildung zum Psychotherapeuten machte, die betroffene Frau mit einer schweren Persönlichkeitsstörung überhaupt behandelte. Denn die Frau hat eine sehr komplizierte psychische Erkrankung. Außerdem fragte man sich, warum die Supervision des Arztes offenbar nicht funktionierte und den Missbrauch entdecken und stoppen konnte.
Damit so etwas nicht mehr passieren kann, muss nun laut Uniklinik jede Patientin und jeder Patient der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie zu Beginn der Behandlung mit einem Oberarzt oder einer Oberärztin "diagnostischen Kontakt" haben. Dann wird entschieden, wer sich wie weiter um die Patientin oder den Patienten kümmern soll.
Entlassungen gefordert
Das sind also die Schritte, die die Uniklinik zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs angestoßen hat oder noch angehen will. Der Forderung der Verfassten Studierendenschaft in Tübingen, die Verantwortlichen zu entlassen, kommt die Klinik nicht nach. Mitarbeitende der Klinik hatten sich schon seit Bekanntwerden des Falls im Dezember 2023 gewünscht, dass die Leitung umfangreich aufarbeitet, wie es dazu kommen konnte. Eine Mitarbeiterin hat gekündigt, weil sie fand, die Klinik reagierte nicht angemessen.