Einige Städte in der Region verstoßen durch Abschalten der Zebrastreifen-Beleuchtung gegen die Straßenverkehrsordnung. Nach Angaben des Stuttgarter Verkehrsministeriums ist dies auch zum Energiesparen nicht erlaubt. Thomas Scholz:
Die Beleuchtung der Zebrastreifen sei an die Straßenbeleuchtung gekoppelt, da werde Sonntag bis Donnerstag zwischen 1 und 5 Uhr das Licht ausgeschaltet, schrieb die Stadt Tübingen auf SWR-Anfrage. Auch in Rottenburg und Mengen bleiben viele Zebrastreifen nachts über Stunden unbeleuchtet. Aus Sicht des Landes-Verkehrsministeriums ist das ein Rechtsverstoß. Die Straßenverkehrsordnung schreibe eine Beleuchtung ohne Ausnahmen vor, so eine Sprecherin. Juristische Folgen könne das haben, wenn bei Dunkelheit Unfälle passieren. Andere Städte, etwa Freudenstadt, reduzieren die Lichtstärke auf 50 Prozent, schalten aber nicht ganz ab.