Der 20-Jährige Angeklagte aus Mössingen (Kreis Tübingen) hat am ersten Prozesstag am Landgericht Tübingen unter Tränen gestanden, seinen Schwager im November vergangenen Jahres erstochen zu haben. In der Wohnung seiner Schwester in Mössingen-Belsen habe er deren Mann mit einem Messer tödlich verletzt. Als Grund gab er an, sein Schwager habe seine Schwester bedroht, geschlagen und vergewaltigt.
Opfer schleppte sich noch auf die Straße
Die Frau war laut Staatsanwaltschaft nach islamischem Recht mit dem 37 Jahre alten Opfer verheiratet, aber die beiden lebten getrennt. Demnach hielten sich der Angeklagte und sein Schwager an einem Sonntagabend in der Wohnung der Frau auf. Beide sollen friedlich auf dem Sofa gesessen haben, bevor der damals 19-jährige Angeklagte den Schwager unvermittelt mit einem Messer angriff. Drei Stiche ins Herz verletzten den 37-Jährigen so schwer, dass er sich zwar noch aus dem Haus auf die Straße schleppen und um Hilfe rufen konnte. Wegen des hohen Blutverlusts brach er dort jedoch zusammen. Erste Hilfe von Passanten und durch den Notarzt blieb erfolglos. Der Angeklagte floh zwar nach der Tat, stellte sich aber am Folgetag der Polizei.
Was gilt: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht ?
Für den Prozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Neben dem Tatablauf und den Hintergründen muss das Gericht auch klären, ob der 20-jährige Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt wird.