Gammertinger Firmenchef tot

Reifengroßhändler Bruno Göggel gestorben

Stand
Autor/in
Ulrike Mix
Onlinefassung
Peter Binder
Peter Binder ist Reporter für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Der Gammertinger Reifengroßhändler Bruno Göggel ist am Wochenende gestorben. Für den Großbrand bei seiner Hochzeitsfeier 2022 wurde jetzt Strafbefehl gegen einen Pyrotechniker erlassen.

Der Reifengroßhändler Bruno Göggel aus Gammertingen (Kreis Sigmaringen) ist am Wochenende verstorben. Das hat das Unternehmen bestätigt.

Göggel starb demnach im Alter von 62 Jahren an einem Krebsleiden. Bereits im vergangenen Jahr habe sich der Unternehmer wegen seiner schweren Erkrankung immer mehr aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen, heißt es in einer Mitteilung. Seine beiden Söhne Wolfgang und Benjamin seien bereits seit einigen Jahren in Schlüsselpositionen im Unternehmen tätig. Damit habe er Vorsorge getroffen, dass sein Unternehmen gemeinsam mit den langjährigen Mitarbeitern in eine erfolgreiche Zukunft geführt werde.

Von der Montagestation zum Reifengroßhandel

Göggel hatte mit seinem Unternehmen einen kometenhaften Aufstieg erlebt. 1982 startete er mit einem kleinen Reifenservice, einer Montagestation. 1988 gründete er den Reifenhandel, wurde nach und nach zu einem der größten Reifenhändler Deutschlands. Göggel mied die Öffentlichkeit.

Hochzeit und Großbrand

In die Schlagzeilen geriet er, als 2022 ein Großbrand auf seinem Firmengelände wütete. Damals entstand ein Schaden von 25 Millionen Euro. Der Brand wurde durch ein Feuerwerk verursacht, das während der Hochzeitsfeier von Bruno Göggel gezündet wurde. Es gab viel Kritik, weil das Feuerwerk in einer Phase extremer Trockenheit gezündet wurde.

Strafbefehl gegen Pyrotechniker

Jetzt hat das Amtsgericht Sigmaringen wegen fahrlässiger Brandstiftung einen Strafbefehl gegen den Pyrotechniker erlassen, der das Feuerwerk damals gezündet hatte. Die Staatsanwaltschaft Hechingen sagte dem SWR, dass der Pyrotechniker eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zahlen muss. Damit gilt er als vorbestraft. Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.

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