Aufsichtspflicht verletzt, fahrlässige Tötung - deshalb hatte die Kriminalpolizei Sigmaringen gegen eine Mutter ermittelt, deren Kind im Dezember in einem Fluss in Bingen ertrunken ist. Im Februar übernahm die Staatsanwaltschaft Hechingen den Fall. Jetzt hat sie gemeinsam mit dem Amtsgericht Sigmaringen die Ermittlungen eingestellt.
Frau hat ihr einziges Kind verloren
Die Mutter hat ihr einziges Kind verloren, damit ist sie gestraft genug - so lässt sich zusammenfassen, was die Ermittlungen und Gespräche der Staatsanwaltschaft Hechingen und des Amtsgerichts Sigmaringen ergeben haben. Eine weitere Strafe wäre in diesem Fall verfehlt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem SWR.
Staatsanwaltschaft: Hinreichender Tatverdacht bestand
Einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht hatte sie festgestellt. Es hätte also ein Verfahren gegen die Mutter geben können. Beispielsweise weil die Frau wohl keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen und das Kleinkind so am unbemerkten Verlassen des Hauses gehindert hat. Die "Gesamtabwägung" des Falls habe laut Staatsanwaltschaft allerdings zur Einstellung geführt.
Große Aufmerksamkeit und Anteilnahme in Bingen
Das zweijährige Mädchen hatte im Dezember unbemerkt das Haus in einem Teilort von Bingen im Kreis Sigmaringen verlassen und war in einem Fluss ertrunken.
Der Fall hatte für große Anteilnahme im Ort gesorgt. Viele Bewohnerinnen und Bewohner hatten sich nach dem Verschwinden des Kindes an der Suche beteiligt. Die Gemeinde hat ein Spendenkonto für die Familie eingerichtet. Viele Menschen legten Blumen, Kerzen oder Schnuller vor dem Haus der Familie des verunglückten Mädchens ab.