Ab 1. Januar gilt eine neue EU-Richtlinie für das Entsorgen von Textilien. Kaputte Kleidung darf nach wie vor in den Restmüll, noch tragbare Kleidung muss in Altkleider-Containern entsorgt werden, sonst könnten theoretisch Bußgelder verhängt werden. Die Sammler und Sortierer äußern Kritik.
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