Die Landestierschutzbeauftragte von Baden-Württemberg warnt davor, Giftköder aus dem Internet zu kaufen und auszulegen. "Bedauerlicherweise wird die Herstellung und der Verkauf tierschutzwidriger Produkte immer noch als zulässig angesehen", erklärt Julia Stubenbord in Stuttgart. "Ebenso ist der Erwerb dieser Produkte nicht ausdrücklich verboten, was dem Käufer die Legalität der Anwendung suggeriert." Giftköder gefährdeten die heimische Tierwelt und ihre Anwendung verstoße gegen das Tierschutzgesetz. Auch in Baden-Württemberg wurden in der Vergangenheit immer wieder präparierte Köder ausgelegt, durch die Hunde oder Katzen verletzt wurden oder starben.
US-Firma wirbt mit tödlicher Wirkung bei ausgelegten Giftködern
Die beim baden-württembergischen Agrarministerium angesiedelte Stabsstelle für Tierschutz erreichten Hinweise auf eine US-Firma, die über einen Onlinehandel in Deutschland unter anderem Giftköder vertreibt. Viele Produkte würden damit angepriesen, eine tödliche Wirkung zu haben und beispielsweise gegen Füchse, Wildschweine und Kaninchen, aber auch gegen Eichhörnchen, Eidechsen und Schlangen angewendet werden zu können - also Tiere, die teils unter das Jagdrecht fallen, unter Artenschutz stehen oder vom Aussterben bedroht sind.
Das Tierschutzgesetz verbietet aber, Giftstoffe auszulegen. Wer das dennoch tut, begehe eine Ordnungswidrigkeit - wer ein Wirbeltier tötet, sogar eine Straftat. Lediglich sogenannte Schädlinge wie Ratten dürfen von Privatpersonen im eigenen häuslichen Bereich mit Gift getötet werden.
Polizei: Bei verdächtigen Ködern Behörden informieren
Seit einigen Tagen seien den Angaben nach einige der tödlichen Produkte von der Homepage der US-Firma entfernt worden. Die Stabsstelle rät aber dazu, bei verdächtigen Ködern die Polizei zu informieren. Gegebenenfalls wird der Köder dann zur Untersuchung an ein Untersuchungslabor geschickt.