Mit dem Beschluss des VGH dürfen zwischen 23 und 6 Uhr in mehreren Freiburger Parks weder Musikboxen noch Instrumente erklingen. Die Stadt hatte eine entsprechende Regel in die Parkanlagensatzung geschrieben. Dagegen gab es viel Protest, im August hatten dann zwei Studierende und ein Referendar einen sogenannten Normenkontroll-Eilantrag gestellt. Diesen hat der VGH gestern abgelehnt. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.
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