Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag abgelehnt. Kritik am Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender rechtfertige nicht die Verweigerung des Rundfunkbeitrags, so das Gericht. Die Entscheidung ist auch für viele ähnliche Klagen wichtig, die beim Gericht noch anhängig sind.
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