Wegen Mordversuchs ist eine Krankenpflegerin vom Landgericht Freiburg zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht kam am Dienstag zu dem Schluss, dass die 58-Jährige den möglichen Tod ihres Mannes billigend in Kauf genommen hat. Sie sei durch ihren Beruf und Recherchen im Internet über die möglichen Folgen der Überdosierung informiert gewesen. Das Argument der Angeklagten, sie hätte ihren Mann nur so weit schädigen wollen, dass dieser sich in Reha begeben müsse, wies das Gericht zurück. Dafür sei unter anderem die Dosierung der Medikamente zu hoch gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Die Angeklagte kann innerhalb einer Woche in Revision gehen.
Staatsanwaltschaft hatte höhere Haftstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Das Gericht sah es in dem Urteil als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod ihres Mannes "billigend in Kauf" genommen hat. Eine Strafminderung sprach das Gericht aus, weil die Angeklagte noch nicht vorbestraft ist, ein Teilgeständnis vorgelegt und sich bei dem Opfer entschuldigt hatte.
Opfer wäre fast gestorben
Die Krankenpflegerin hatte im August 2022 ihrem zwanzig Jahre älteren schwerkranken Lebensgefährten blutverdünnende Medikamente ins Essen oder in Getränke gerührt. Das Gericht war zuvor zu dem Schluss gekommen, dass es ihr Ziel gewesen sei, die Gerinnungsfähigkeit des Blutes aufzuheben - der Mann hätte letztlich an inneren Verletzungen verbluten können. Durch einen Zufall überlebte er allerdings die Attacke. Im September vergangenen Jahres sei er zum Arzt gegangen, der schickte ihn wegen akuter Lebensgefahr in ein Krankenhaus, wo er im letzten Moment gerettet wurde.
Teilgeständnis der Angeklagten
Die 58-Jährige selbst hatte vor Gericht eingeräumt, dem Mann drei Mal Tabletten gegeben zu haben. Dem Geständnis zufolge hatten die beiden eine massive Beziehungskrise. Sie habe sich vor ihrem Lebensgefährten, mit dem sie seit 2006 zusammen war, gefürchtet und konnte den Konflikt nicht mehr aushalten. Die Tabletten habe sie von ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik mitgenommen, so die Angeklagte. "Ich wollte ihn nicht so sehr schädigen", sagte die Frau sichtlich bewegt und schilderte, dass sie noch im Februar vergangenen Jahres dafür gesorgt habe, dass der Mann wegen eines Magendurchbruchs notärztlich behandelt wurde.
Delikte dieser Art kommen immer wieder vor Gericht. In Bayern war eine Frau vor rund fünf Jahren zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, weil sie ihren Ehemann mit Blutverdünnungsmitteln umbringen wollte.